Aus Anlass der vorliegenden 3. Auflage des bisher in die Bände "Antike und Mittelalter" und "Neuzeit" getrennten Lehrbuches wurden die Werke zu einer kompakten Darstellung der europäischen Rechtsgeschichte zusammengeführt.
Im nicht-antiken Teil konzentriert auf die Rechtsentwicklungen Deutschlands wird der Bogen gespannt von vor allem römischer Zeit und römischem Recht bis zur Entstehung des heutigen deutschen Staates ergänzt durch die 1949 beginnende (juristische) Zeitgeschichte. Der Streifzug gibt u.a. Einblick in das römische Recht vom Königtum über die Republik bis hin zu Prinzipat und Dominat, in die germanischen Rechtsquellen des frühen Mittelalters, die mittelalterliche Reichsverfassung und das Land- und Stadtrecht. Aus der Neuzeit (ab ca. 1500) wird die Verfassungsgeschichte von der Struktur des Alten Reichs über den Westfälischen Frieden bis zur Reichsauflösung ebenso behandelt wie die Erschütterungen durch die Französische Revolution, das Zeitalter von Deutschem Bund und Kaiserreich, die Weimarer Republik, der NS-Unrechtsstaat und die Gründung von BRD und DDR.
Besonderen Wert legen die Verfasser auf die in großer Zahl abgedruckten Textbeispiele aus historischen Quellen, die eine unmittelbare Anschauung der behandelten Erscheinungen bieten. Das Buch ist für Studierende geschrieben, vereint Fasslichkeit der Darstellung mit sorgfältig ausgewählten Literaturhinweisen, die beim näheren Eindringen in die manchmal schwierige Materie Hilfestellung geben. Gedacht ist das Werk als Begleitung einer grundlegenden Einführung in die Rechtsgeschichte, nicht als deren Ersatz.
Kurzinformation:
Die notwendig werdende Neuauflage von Band 2 des Lehrbuchs, der in Kürze eine solche von Band 1 hätte folgen müssen, veranlasste den Verlag und die Verfasser, der Anregung zahlreicher Nutzer zu folgen und beide Bände zu vereinen.
Ausführliche Information:
Inhaltlich wurde das Werk auf den neuesten Stand der Forschung gebracht. Ziel war es, ein vorlesungsbegleitendes Hilfsmittel zu schaffen, bei dem die vielen eingestreuten Quellenfragmente den Leser direkt zur geschichtlichen Situation und den angesprochenen rechtlichen Fragestellungen leiten sollten. So bildet neben dem griechischen Recht wegen seiner Bedeutung für die Staatsphilosophie und dem hebräischen, das bis heute in Europa wirkt, das Recht der römischen Antike den einen Schwerpunkt dieses Buches, das deutsche Recht mit seinen Vorläufern den anderen; seit dem späten Mittelalter bildet au§erdem das ius commune die europäische Klammer für große Teile der Kulturen des Kontinents.
Die Lektüre erfordert keine Vorkenntnisse der Rechtsgeschichte; sollte sie das Interesse des Lesers hieran geweckt haben, wäre ein Ziel der Verfasser erreicht.
Im nicht-antiken Teil konzentriert auf die Rechtsentwicklungen Deutschlands wird der Bogen gespannt von vor allem römischer Zeit und römischem Recht bis zur Entstehung des heutigen deutschen Staates ergänzt durch die 1949 beginnende (juristische) Zeitgeschichte. Der Streifzug gibt u.a. Einblick in das römische Recht vom Königtum über die Republik bis hin zu Prinzipat und Dominat, in die germanischen Rechtsquellen des frühen Mittelalters, die mittelalterliche Reichsverfassung und das Land- und Stadtrecht. Aus der Neuzeit (ab ca. 1500) wird die Verfassungsgeschichte von der Struktur des Alten Reichs über den Westfälischen Frieden bis zur Reichsauflösung ebenso behandelt wie die Erschütterungen durch die Französische Revolution, das Zeitalter von Deutschem Bund und Kaiserreich, die Weimarer Republik, der NS-Unrechtsstaat und die Gründung von BRD und DDR.
Besonderen Wert legen die Verfasser auf die in großer Zahl abgedruckten Textbeispiele aus historischen Quellen, die eine unmittelbare Anschauung der behandelten Erscheinungen bieten. Das Buch ist für Studierende geschrieben, vereint Fasslichkeit der Darstellung mit sorgfältig ausgewählten Literaturhinweisen, die beim näheren Eindringen in die manchmal schwierige Materie Hilfestellung geben. Gedacht ist das Werk als Begleitung einer grundlegenden Einführung in die Rechtsgeschichte, nicht als deren Ersatz.
Kurzinformation:
Die notwendig werdende Neuauflage von Band 2 des Lehrbuchs, der in Kürze eine solche von Band 1 hätte folgen müssen, veranlasste den Verlag und die Verfasser, der Anregung zahlreicher Nutzer zu folgen und beide Bände zu vereinen.
Ausführliche Information:
Inhaltlich wurde das Werk auf den neuesten Stand der Forschung gebracht. Ziel war es, ein vorlesungsbegleitendes Hilfsmittel zu schaffen, bei dem die vielen eingestreuten Quellenfragmente den Leser direkt zur geschichtlichen Situation und den angesprochenen rechtlichen Fragestellungen leiten sollten. So bildet neben dem griechischen Recht wegen seiner Bedeutung für die Staatsphilosophie und dem hebräischen, das bis heute in Europa wirkt, das Recht der römischen Antike den einen Schwerpunkt dieses Buches, das deutsche Recht mit seinen Vorläufern den anderen; seit dem späten Mittelalter bildet au§erdem das ius commune die europäische Klammer für große Teile der Kulturen des Kontinents.
Die Lektüre erfordert keine Vorkenntnisse der Rechtsgeschichte; sollte sie das Interesse des Lesers hieran geweckt haben, wäre ein Ziel der Verfasser erreicht.