Die Autorin untersucht am Beispiel ausgewählter regionaler Einzelhandelskonzepte die Rechtsgrenzen der überörtlichen Einzelhandelssteuerung. Hierbei finden unterschiedliche Erscheinungsformen von Einzelhandelskonzepten Berücksichtigung. Rechtsgrenzen lassen sich sowohl aus dem Unionsrecht als auch aus dem Verfassungsrecht und dem einfachen Recht ableiten. Sie sind unter anderem für die Frage von Bedeutung, welche Regelungen bezüglich des großflächigen Einzelhandels auf regionaler Ebene getroffen werden dürfen und welche der kommunalen Bauleitplanung vorbehalten sind. Dieses Spannungsfeld zwischen Raumordnung und verfassungsrechtlich gewährleisteter Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden aus Art. 28 Abs. 2 GG bildet einen Schwerpunkt der Untersuchung.