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Der Verfasser formuliert die Rechtsstaatlichkeitsvoraussetzungen moderner Staatshaftung, indem er der Judikatur des EGMR, dem europäischen Integrationsprozess und der Transformation von Verfassungs- und Verwaltungsrecht in der deutschen, britischen und französischen Rechtsordnung Rechnung trägt. Die mit Exkursen ins US-amerikanische Staatshaftungsrecht abgerundete rechtsvergleichende Untersuchung wird nicht nach Ländern, sondern nach Begriffen gegliedert. Dies schärft den Blick für den rechtswissenschaftlichen Wettbewerb der Staaten, präsentiert eine Palette möglicher Anspruchsgrundlagen und…mehr

Produktbeschreibung
Der Verfasser formuliert die Rechtsstaatlichkeitsvoraussetzungen moderner Staatshaftung, indem er der Judikatur des EGMR, dem europäischen Integrationsprozess und der Transformation von Verfassungs- und Verwaltungsrecht in der deutschen, britischen und französischen Rechtsordnung Rechnung trägt. Die mit Exkursen ins US-amerikanische Staatshaftungsrecht abgerundete rechtsvergleichende Untersuchung wird nicht nach Ländern, sondern nach Begriffen gegliedert. Dies schärft den Blick für den rechtswissenschaftlichen Wettbewerb der Staaten, präsentiert eine Palette möglicher Anspruchsgrundlagen und macht deutlich, dass die deutsche Diskussion im Staatshaftungsrecht die gleichsam parallel laufende Reformdiskussion im Verwaltungsrecht stärker berücksichtigen muss.

Es wird zwischen drei Argumentationsebenen unterschieden. Die zur Erfüllung staatshaftungsrechtlicher Ansprüche erforderliche Belastung der Steuerzahler wirft zunächst die Frage nach dem Verhältnis der verschiedenen Haftungsmodelle unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität auf, der die ganze Arbeit durchzieht. Bei der Erörterung der rechtlichen Rahmenbedingungen werden sodann Konsequenzen aus den Regelungen der EMRK unter Berücksichtigung der jeweiligen verfassungs- und staatsorganisationsrechtlichen Bindungen gezogen. Die dritte Argumentationsebene betrifft die einfachrechtliche Gestaltung innerhalb des aufgezeigten Rahmens. Aus dem Vergleich der staatshaftungsrechtlichen Varianten wird ein Gedanke der Komplementarität des Rechtsschutzes entwickelt. Die Haftungsfolge ist Teil des auch Aufhebung und Beseitigung umfassenden Rechtsschutzes. Nur die Summe kann am Maßstab des vorgeordneten Artikel 6 EMRK gemessen werden. In diesem Rahmen findet eine Ausrichtung des Haftungsrechts auf die Vereitelung von Umgehungsversuchen ebenso Platz wie die strenge Trennung zwischen primärem und sekundärem Rechtsschutz.