
Rechtsgültiger Verzicht auf die Ablieferung von Retrozessionen
Informations- und Offenlegungspflichten im Lichte schweizerischen Rechts
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Die Arbeit befasst sich mit Informations- und Offenlegungspflichten für einen rechtsgültigen Verzicht auf die Ablieferung von Retrozessionen und vergleichbaren Zuwendungen Dritter. Im Zentrum steht dabei die Vermögensverwaltung durch die Bank. Informations- und Offenlegungspflichten ergeben sich aufgrund der auftragsrechtlichen Interessenlage, der Sorgfalts- und Treuepflicht nach Art. 398 Abs. 2 OR sowie der Rechenschaftspflicht nach Art. 400 Abs. 1 OR. Die auftragsrechtlichen Informationspflichten werden in Bezug auf Retrozessionen und vergleichbare Zuwendungen Dritter untersucht und den a...
Die Arbeit befasst sich mit Informations- und Offenlegungspflichten für einen rechtsgültigen Verzicht auf die Ablieferung von Retrozessionen und vergleichbaren Zuwendungen Dritter. Im Zentrum steht dabei die Vermögensverwaltung durch die Bank. Informations- und Offenlegungspflichten ergeben sich aufgrund der auftragsrechtlichen Interessenlage, der Sorgfalts- und Treuepflicht nach Art. 398 Abs. 2 OR sowie der Rechenschaftspflicht nach Art. 400 Abs. 1 OR. Die auftragsrechtlichen Informationspflichten werden in Bezug auf Retrozessionen und vergleichbare Zuwendungen Dritter untersucht und den aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflichten gegenüber gestellt. Die Untersuchung verschiedener Vermögensverwaltungsverträge von Banken zeigt, dass die Offenlegung bezüglich der in Frage stehenden Leistungen, sofern sie der Herausgabepflicht nach Art. 400 Abs. 1 OR unterstehen, kaum für einen rechtsgültigen Ablieferungsverzicht ausreichen dürfte.