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Der Autor widmet sich dem Rechtsgüterschutz im Einzelhandel und bewegt sich damit an der Schnittstelle zwischen Rechts- und Betriebswissenschaft. Er untersucht die Entwicklungen der Verkehrs- und Schutzpflicht entlang des strukturellen Wandels des Einzelhandels. Kennzeichen dieses tiefgreifenden, bislang lediglich segmentweise abgeschlossenen Entwicklungsprozesses sind die Umwälzung des Betriebsformen- und Standortgefüges zu Lasten des mittelständischen Einzelhandels, ein scheinbar unaufhörliches Flächenwachstum der großen Betriebe sowie die Änderung des Verbraucherverhaltens mit…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor widmet sich dem Rechtsgüterschutz im Einzelhandel und bewegt sich damit an der Schnittstelle zwischen Rechts- und Betriebswissenschaft. Er untersucht die Entwicklungen der Verkehrs- und Schutzpflicht entlang des strukturellen Wandels des Einzelhandels. Kennzeichen dieses tiefgreifenden, bislang lediglich segmentweise abgeschlossenen Entwicklungsprozesses sind die Umwälzung des Betriebsformen- und Standortgefüges zu Lasten des mittelständischen Einzelhandels, ein scheinbar unaufhörliches Flächenwachstum der großen Betriebe sowie die Änderung des Verbraucherverhaltens mit entsprechender Anpassung der Warenpräsentation an die neuen Einkaufsgewohnheiten. Der Verfasser widmet sich jedem dieser Aspekte unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung, um die mit dem Strukturwechsel einhergehende, allmähliche Verschärfung der Sorgfaltspflicht des Einzelhändlers zu verdeutlichen. Gleichzeitig enthält die Arbeit erstmals eine vollständige Erfassung und Auflistung aller Erhaltungspflichten des Einzelhändlers einschließlich Aspekten der Produkthaftung unter Analyse der hierzu ergangenen Entscheidungen. Ein wesentlicher Teil des Werkes widmet sich schließlich der Darstellung eines neuen rechtsdogmatischen Ansatzes für die Haftung des Einzelhandels auch gegenüber Unbeteiligten bzw. zweckwidrigen Besuchern. Martin Gerecke bringt Bewegung in die seit geraumer Zeit zum Stillstand gekommene Diskussion im Bereich der vorvertraglichen Pflichten. Durch die Einbeziehung betriebswissenschaftlicher Zusammenhänge und der Verbindung von betrieblicher Praxis und juristischer Dogmatik besitzt die Arbeit enorme Praxisrelevanz.