Das Buch ist ein praktischer Leitfaden durch alle, für eine denkmalgerechte Sanierung, relevanten Gebiete. Neben detaillierten Beiträgen zum Erwerb und Verkauf von denkmalgeschützten Immobilien gibt dieser Leitfaden ausführliche Hinweise zu den erforderlichen Genehmigungen, zu Fördermöglichkeiten und der steuerlichen Behandlung. Des weiteren werden der Umgang mit Mietern während der Sanierung und die Gestaltungsmöglichkeiten von Architekten- und Werkverträgen behandelt. Ein Anhang mit fünf Musterverträgen und Adressteil rundet das Werk ab, inklusive Zugriff auf die Online-Datenbank "Denkmalschutz".
Vorwort
Denkmale haben Konjunktur. Zumindest legt die steigende Zahl von Denkmalveröffentlichungen diese Bilanz nahe. Selten zuvor haben der Schutz und die Pflege von Denkmalen - und dazu zählen immer auch Denkmalkontroversen und Abwägungskonflikte um öffentliche und private Belange - in den Medien breiteren Raum eingenommen als in der Gegenwart. Das gilt nicht nur für eine Vielzahl ausgesprochener Fachzeitschriften und Spezialpublikationen, in denen sich Konservatoren und Restauratoren, Kunst- und Kulturwissenschaftler oder Architekten und Bauhistorikern aufklärend und werbend an ein denkmalinteressiertes Publikum wenden. Das gilt vielmehr auch im Hinblick auf ein wachsendes Informationsangebot, mit dem sich Partnerdisziplinen der Konservatoren und Restauratoren zunehmend dem Denkmalthema widmen. Die Einrichtung von postgradualen und gelegentlich auch international ausgerichteten Ergänzungs- und Aufbaustudiengängen an deutschen Hochschulen in der Fachrichtung Denkmalerhaltung, der Ausbau einer europäischen Denkmal-Leitmesse in Leipzig oder die Zahl denkmalrelevanter Forschungen und Abhandlungen aus Nachbardisziplinen der tradierten Denkmalwissenschaften stehen für ein erweitertes Denkmalinteresse, das über den Kreis der Konservatoren und denkmalverständigen Fachwelt hinaus weist.
Denkmalimmobilien haben Zukunft. Zumindest legen die Planungsdaten für das kommende Baugeschehen diese Prognose nahe. Denkmale stehen heute nicht mehr allein für ein Kulturgut, das im Feuilleton kritische Würdigung erfährt. Denkmale, namentlich Baudenkmale, stehen immer häufiger auch für ein Wirtschaftsgut, das selbst im Immobilien- und Wirtschaftsteil der Medien Information und Besprechung lohnt. Mehr als 80 Prozent aller Bauvorhaben werden in den nächsten Jahrzehnten im Bestand stattfinden, mithin auch der Pflege und Modernisierung des überlieferten Denkmalbestands dienen. Das gilt namentlich für geschützte Bau- und Architekturdenkmale, aber auch für Denkmalensembles des Städtebaus und denkmalwerte Orts- und Straßenbilder. Maßnahmen, die zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung von denkmalgeschützten baulichen Anlagen erforderlich sind, hat der Gesetzgeber steuerlich begünstigt, um im Interesse der Allgemeinheit Privatinvestitionen in die Denkmalerhaltung und Denkmalnutzung, also auch in die erhaltende Denkmalumnutzung zu lenken. Gerade angesichts stagnierender oder sinkender Denkmalfördermittel in Bund, Land und Kommunen kommt der indirekten Förderung privater Denkmalinvestitionen durch Steuererleichterungen besondere Bedeutung zu, um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zur Durchsetzung zu verhelfen und denkmalbedingte Mehraufwendungen für private Eigentümer im Rahmen des Zumutbaren zu halten. Vergleichbare Regelungen finden auch Anwendung auf Gartendenkmale bzw. denkmalgeschützte Grün- und Freianlagen sowie Bodendenkmäler als schutzwürdige Kulturgüter.
Selbst der gelegentliche Stoßseufzer deutscher Stadt- und Landeskonservatoren, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege es - seit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 - womöglich noch nie so schwer wie heute hatten, sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zur Denkmalerhaltung in der Bundesrepublik jeden Vergleich mit dem europäischen Ausland aushalten und selbst im internationalen Kontext in mancherlei Hinsicht Vorbildwirkung beanspruchen können. Sicher ist freilich auch, dass mit dem weitverzweigten Netz von Rechts- und Förderinstrumenten, das im Laufe der letzten Generation neu entstanden und worin die Anwendung denkmalschutzrechtlicher Vorschriften der deutschen Landesdenkmalgesetze heute verwoben ist, im Berufsalltag der Konservatoren eine erhebliche Aufgabenerweiterung einher ging, der auch Aus- und Weiterbildungsangebote zunehmend Rechnung tragen. "Denkmalmarketing" und "Denkmalmanagement", "Denkmalimmobilien" und "Denkmalbörse" stehen stichwortartig für wirtschaftliche, "Denkmalverwaltung" und "Denkmalverträge", "Denkmalsatzungen" und "Denkmalpflegepläne" für rechtlich-administrative Facetten einer sich abzeichnenden Akzentverschiebung im Konservatorenalltag.
Die Veröffentlichung eines Rechtshandbuches zur Sanierung denkmalgeschützter Bauwerke wendet sich nicht in erster Linie an Vertreter der genehmigenden Denkmalschutzbehörden oder gutachtenden Denkmalfachbehörden, verspricht gleichwohl auch einem in Denkmalbehörden artikulierten Informationsbedarf auf dem Gebiet von Denkmalrecht und Denkmalökonomie Abhilfe. Mehr noch reagiert das vorliegende kompakte und kompetente Kompendium freilich auf vermehrte Nachfragen von außen nach zusammenfassenden und systematischen Überblicksdarstellungen in Handbuchform, wie es gerade potentiell denkmalinteressierte Bauherren und Sanierungsträger, Investoren und Developer, Architekten und Planer oder Immobilienunternehmen als vertiefendes Orientierungsangebot vermissen. Die von langjährig erfahrenen Fachleuten zusammengestellten Kapitel dieses Handbuches bieten einen ausgezeichneten Einstieg in einschlägige Rechts- und Finanzfragen der Denkmalerhaltung, liefern eine Vielzahl von sehr praktischen Hinweisen und weitergehenden Informationen für konkrete Entscheidungssituationen und dokumentieren in einschlägigen Beispielen wichtige Vertragsmuster auf dem Gebiet der Baudenkmalsanierung. Den Herausgebern und Autoren ist ein praktischer Leitfaden auf dem Gebiet der Denkmalsanierung gelungen, aus dem sowohl Denkmaleigentümer und Denkmalinvestoren als auch Denkmalpfleger und Denkmalarchitekten Nutzen ziehen können.
Prof. Dr. Jörg Haspel
Landeskonservator Berlin Berlin, den 24. Mai 2004
Vorwort
Denkmale haben Konjunktur. Zumindest legt die steigende Zahl von Denkmalveröffentlichungen diese Bilanz nahe. Selten zuvor haben der Schutz und die Pflege von Denkmalen - und dazu zählen immer auch Denkmalkontroversen und Abwägungskonflikte um öffentliche und private Belange - in den Medien breiteren Raum eingenommen als in der Gegenwart. Das gilt nicht nur für eine Vielzahl ausgesprochener Fachzeitschriften und Spezialpublikationen, in denen sich Konservatoren und Restauratoren, Kunst- und Kulturwissenschaftler oder Architekten und Bauhistorikern aufklärend und werbend an ein denkmalinteressiertes Publikum wenden. Das gilt vielmehr auch im Hinblick auf ein wachsendes Informationsangebot, mit dem sich Partnerdisziplinen der Konservatoren und Restauratoren zunehmend dem Denkmalthema widmen. Die Einrichtung von postgradualen und gelegentlich auch international ausgerichteten Ergänzungs- und Aufbaustudiengängen an deutschen Hochschulen in der Fachrichtung Denkmalerhaltung, der Ausbau einer europäischen Denkmal-Leitmesse in Leipzig oder die Zahl denkmalrelevanter Forschungen und Abhandlungen aus Nachbardisziplinen der tradierten Denkmalwissenschaften stehen für ein erweitertes Denkmalinteresse, das über den Kreis der Konservatoren und denkmalverständigen Fachwelt hinaus weist.
Denkmalimmobilien haben Zukunft. Zumindest legen die Planungsdaten für das kommende Baugeschehen diese Prognose nahe. Denkmale stehen heute nicht mehr allein für ein Kulturgut, das im Feuilleton kritische Würdigung erfährt. Denkmale, namentlich Baudenkmale, stehen immer häufiger auch für ein Wirtschaftsgut, das selbst im Immobilien- und Wirtschaftsteil der Medien Information und Besprechung lohnt. Mehr als 80 Prozent aller Bauvorhaben werden in den nächsten Jahrzehnten im Bestand stattfinden, mithin auch der Pflege und Modernisierung des überlieferten Denkmalbestands dienen. Das gilt namentlich für geschützte Bau- und Architekturdenkmale, aber auch für Denkmalensembles des Städtebaus und denkmalwerte Orts- und Straßenbilder. Maßnahmen, die zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung von denkmalgeschützten baulichen Anlagen erforderlich sind, hat der Gesetzgeber steuerlich begünstigt, um im Interesse der Allgemeinheit Privatinvestitionen in die Denkmalerhaltung und Denkmalnutzung, also auch in die erhaltende Denkmalumnutzung zu lenken. Gerade angesichts stagnierender oder sinkender Denkmalfördermittel in Bund, Land und Kommunen kommt der indirekten Förderung privater Denkmalinvestitionen durch Steuererleichterungen besondere Bedeutung zu, um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zur Durchsetzung zu verhelfen und denkmalbedingte Mehraufwendungen für private Eigentümer im Rahmen des Zumutbaren zu halten. Vergleichbare Regelungen finden auch Anwendung auf Gartendenkmale bzw. denkmalgeschützte Grün- und Freianlagen sowie Bodendenkmäler als schutzwürdige Kulturgüter.
Selbst der gelegentliche Stoßseufzer deutscher Stadt- und Landeskonservatoren, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege es - seit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 - womöglich noch nie so schwer wie heute hatten, sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zur Denkmalerhaltung in der Bundesrepublik jeden Vergleich mit dem europäischen Ausland aushalten und selbst im internationalen Kontext in mancherlei Hinsicht Vorbildwirkung beanspruchen können. Sicher ist freilich auch, dass mit dem weitverzweigten Netz von Rechts- und Förderinstrumenten, das im Laufe der letzten Generation neu entstanden und worin die Anwendung denkmalschutzrechtlicher Vorschriften der deutschen Landesdenkmalgesetze heute verwoben ist, im Berufsalltag der Konservatoren eine erhebliche Aufgabenerweiterung einher ging, der auch Aus- und Weiterbildungsangebote zunehmend Rechnung tragen. "Denkmalmarketing" und "Denkmalmanagement", "Denkmalimmobilien" und "Denkmalbörse" stehen stichwortartig für wirtschaftliche, "Denkmalverwaltung" und "Denkmalverträge", "Denkmalsatzungen" und "Denkmalpflegepläne" für rechtlich-administrative Facetten einer sich abzeichnenden Akzentverschiebung im Konservatorenalltag.
Die Veröffentlichung eines Rechtshandbuches zur Sanierung denkmalgeschützter Bauwerke wendet sich nicht in erster Linie an Vertreter der genehmigenden Denkmalschutzbehörden oder gutachtenden Denkmalfachbehörden, verspricht gleichwohl auch einem in Denkmalbehörden artikulierten Informationsbedarf auf dem Gebiet von Denkmalrecht und Denkmalökonomie Abhilfe. Mehr noch reagiert das vorliegende kompakte und kompetente Kompendium freilich auf vermehrte Nachfragen von außen nach zusammenfassenden und systematischen Überblicksdarstellungen in Handbuchform, wie es gerade potentiell denkmalinteressierte Bauherren und Sanierungsträger, Investoren und Developer, Architekten und Planer oder Immobilienunternehmen als vertiefendes Orientierungsangebot vermissen. Die von langjährig erfahrenen Fachleuten zusammengestellten Kapitel dieses Handbuches bieten einen ausgezeichneten Einstieg in einschlägige Rechts- und Finanzfragen der Denkmalerhaltung, liefern eine Vielzahl von sehr praktischen Hinweisen und weitergehenden Informationen für konkrete Entscheidungssituationen und dokumentieren in einschlägigen Beispielen wichtige Vertragsmuster auf dem Gebiet der Baudenkmalsanierung. Den Herausgebern und Autoren ist ein praktischer Leitfaden auf dem Gebiet der Denkmalsanierung gelungen, aus dem sowohl Denkmaleigentümer und Denkmalinvestoren als auch Denkmalpfleger und Denkmalarchitekten Nutzen ziehen können.
Prof. Dr. Jörg Haspel
Landeskonservator Berlin Berlin, den 24. Mai 2004