Warum findet sich in einem Rechtskodex mit Gesetzen der Stadt Krakau, der an der Wende zum 16. Jahrhundert für den lokalen Stadtrat angefertigt wurde, ein Miniaturenzyklus mit Handwerksdarstellungen? Warum enthalten einige der Szenen detaillierte Schilderungen der landschaftlichen Umgebung einer Stadt? Welche Bedeutung kommt in den Bildern der Narrenfigur zu? Derartige Fragen bilden den Auftakt zu einer Untersuchung der Bilder in Rechtsbüchern, die im Spannungsfeld zwischen konkreten Regelungsinhalten der Rechtstexte, mittelalterlichen Rechtsvorstellungen und ikonografischer Formulierung des Bildthemas angesiedelt ist. Im Fokus der Analysen stehen Handschriften und gedruckte Bücher germanisch-deutschen Rechts, die heute auf Bibliotheken und Archive vornehmlich in Deutschland, Polen und Tschechien verstreut sind und deren Entstehung in die Zeit vom 9. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts fällt.
Exemplarische Rechtsbücher werden Text-Bild-Analysen unterzogen, die jeweils unterschiedliche Aspekte der Bilder und Texte fokussieren. Dieser methodische Zugang erweist sich als fruchtbar, denn trotz der entstehungsgeschichtlich bedingten Heterogenität mittelalterlicher Rechtsaufzeichnungen und einer großen Bandbreite an Themen der Rechtsbuchillustration gelingt es der Autorin, auf anschauliche Weise die grundlegenden textillustrativen Prinzipien der Bilder in Rechtsbüchern herauszuarbeiten, ohne dabei den Unikat-Charakter des jeweiligen Rechtsbuchs aus dem Blick zu verlieren. Die Vorstellung vom göttlichen Ursprung des Rechts und sein Stellenwert in der Heilsgeschichte, das Recht als Herrschaftsinstrument zur Herstellung und Wahrung gesellschaftlicher Ordnung und als Mittel zur Herrschaftslegitimation, Frieden und Gerechtigkeit gehören zu den Themen, die hier unter anderen als den Illustrationen in Rechtsbüchern zugrunde liegende Konzepte erschlossen werden.
Im Ergebnis arbeitet die Monografie die Geschichte der mittelalterlichen sowie frühneuzeitlichen Rechtsbuchillustration heraus und unterzieht gleichzeitig ausgewählte Rechtsbuchillustrationen in Detailanalysen einer neuen Deutung. Darunter fallen berühmte Handschriften, wie zum Beispiel der Krakauer Behem-Kodex, die Bilderhandschriften des Sachsenspiegels oder das Rechtsbuch der Stadt Herford. Auch weniger prominentes oder bisher unveröffentlichtes Bildmaterial wird berücksichtigt, so die Illustrationen aus dem Augsburger Eidbuch oder aus der Wolfenbütteler Handschrift des Rechtsbuches von Johannes Purgoldt. In den Bildanalysen spürt die Untersuchung den Zusammenhängen zwischen Recht, Rechtsritual, Politik, Herrschaft sowie Religion nach und ist vor allem für die Kunst- und Rechtsgeschichte von Interesse.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Exemplarische Rechtsbücher werden Text-Bild-Analysen unterzogen, die jeweils unterschiedliche Aspekte der Bilder und Texte fokussieren. Dieser methodische Zugang erweist sich als fruchtbar, denn trotz der entstehungsgeschichtlich bedingten Heterogenität mittelalterlicher Rechtsaufzeichnungen und einer großen Bandbreite an Themen der Rechtsbuchillustration gelingt es der Autorin, auf anschauliche Weise die grundlegenden textillustrativen Prinzipien der Bilder in Rechtsbüchern herauszuarbeiten, ohne dabei den Unikat-Charakter des jeweiligen Rechtsbuchs aus dem Blick zu verlieren. Die Vorstellung vom göttlichen Ursprung des Rechts und sein Stellenwert in der Heilsgeschichte, das Recht als Herrschaftsinstrument zur Herstellung und Wahrung gesellschaftlicher Ordnung und als Mittel zur Herrschaftslegitimation, Frieden und Gerechtigkeit gehören zu den Themen, die hier unter anderen als den Illustrationen in Rechtsbüchern zugrunde liegende Konzepte erschlossen werden.
Im Ergebnis arbeitet die Monografie die Geschichte der mittelalterlichen sowie frühneuzeitlichen Rechtsbuchillustration heraus und unterzieht gleichzeitig ausgewählte Rechtsbuchillustrationen in Detailanalysen einer neuen Deutung. Darunter fallen berühmte Handschriften, wie zum Beispiel der Krakauer Behem-Kodex, die Bilderhandschriften des Sachsenspiegels oder das Rechtsbuch der Stadt Herford. Auch weniger prominentes oder bisher unveröffentlichtes Bildmaterial wird berücksichtigt, so die Illustrationen aus dem Augsburger Eidbuch oder aus der Wolfenbütteler Handschrift des Rechtsbuches von Johannes Purgoldt. In den Bildanalysen spürt die Untersuchung den Zusammenhängen zwischen Recht, Rechtsritual, Politik, Herrschaft sowie Religion nach und ist vor allem für die Kunst- und Rechtsgeschichte von Interesse.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
"In der auf ihrer Dissertation aufbauenden Abhandlung beschäftigt sich Hanna Sofia Hayduk nicht nur mit dem Behem-Kodex - einer von Stadtschreiber Balthasar Behem der Stadt Krakau geschenkten Handschrift (heute: Krakau, BU Jagiel., Cod. 16), die in 25 Miniaturen das städtische Handwerks- und Allagsleben schildert -, sondern auch mit weiteren illustrierten Rechtsbüchern, wobei mit wechselndem Blickwinkel die drei unterschiedlichen Gebiete der Rechlsgeschichte, der Germanistik und der Kunstgeschichte gleichermaßen angesprochen werden."
Von U. Bauer-Eberhardt
In: Scriptorium Bulletin Codicologique, 2013, 1, S.55-56.
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"Wie Hayduk ausführt, standen bei der Erforschung dieser deutschsprachigen Handschrift [der Behem-Kodex] bisher vor allem "Fragen zu Werkstatt, Künstlerpersönlichkeit sowie Stileinflüssen" im Mittelpunkt, deren Diskussion teilweise nationalistisch gefärbt war. Es ist ein großes Verdienst Hayduks, sich aus derartig geprägten Diskussionen gelöst und zu einer kulturellen Verständigung beigetragen zu haben, indem sie die polnische Forschungsliteratur für ein deutschsprachiges Lesepublikum aufgearbeitet hat. (...)
Der untersuchte Einzelfall und die generellen Überlegungen zur Ikonographie in Rechtsbüchern werden also abschließend aufeinander bezogen. Allerdings liegt die Systematisierung für die Rechtsbuch-Illustrationen auf einer so generellen Ebene, dass man überlegen könnte, ob man es nicht mit einem weiter verbreiteten Möglichkeitsspektrum von Text-Bild-Verhältnissen in mittelalterlichen Handschriften zu tun hat. Aus germanistischer Perspektive ist etwa an Bilderhandschriften volkssprachiger Epen zu denken, deren Bildprogramm ebenfalls entweder sehr genau auf den Text bezogen sein kann oder "externes" Gedankengut anlagert. Eine Diskussion über Gemeinsamkeiten und Unterschiede würde sich als fruchtbar erwiesen. Für ein solches interdisziplinäres Gespräch bieten Hayduks klare Thesen eine anregende Grundlage. Insofern kann man ihr (...) dankbar sein, dass sie sich, wie im Vorwort ausgeführt, mit der Wahl ihres Themas auf "mehrere Spezialgebiete jenseits der Kunstgeschichte begeben" hat."
Henrike Manuwald
In: Zeitschrift für deutsche Philologie. 131 (2012) Heft 3. S. 458-463.
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"Das Korpus der von der Verfasserin zusammengestellten Rechtsbücher untersucht die Autorin im Hinblick auf Text und Bild und deren Zusammenhänge in den Handschriften. Im Mittelpunkt stehen mit Recht di Bilderhandschriften des Sachsenspiegels; gründlicher untersucht werden auch die Hamburger Stadtrechtsquellen und das Rechtsbuch des Johannes Purgoldt. Die Verfasserin zeigt auf, dass die Bildfolgen in bestimmte Funktionsgruppen einzuordnen sind, die die Autoren und die Autoritäten, welche hinter den Texten stehen, sichtbar machen, das Recht veranschaulichen, die das Recht begründenden christlichen Vorstellungen illustrieren und schließlich mit "Pax und Iustitia" Frieden und Gerechtigkeit als Basis des geordneten Zusammenlebens in Stadt und Land darlegen. Häufige Verweise auf den Behem-Kodex stellen den Zusammenhang mit der im ersten Abschnitt des Buches vorgestellten und eingehend analysierten Handschrift her. Die vielfältigen Bedeutungsebenen der illuminierten Rechtshandschriften im Allgemeinen und der bedeutenden Krakauer Handschrift im Besonderen werden in instruktiver Weise freigelegt, in leicht eingänglicher Darstellung erläutert und durch einen in hervorragender Qualität reproduzierten Anhang von 115 Abbildungen aus Rechtshandschriften illustriert; fürs Ganze sei der Autorin gedankt."
Wilhelm Volkert
In: Bayerisches Jahrbuch für Volkskunde. 2012. S. 254-255.
Von U. Bauer-Eberhardt
In: Scriptorium Bulletin Codicologique, 2013, 1, S.55-56.
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"Wie Hayduk ausführt, standen bei der Erforschung dieser deutschsprachigen Handschrift [der Behem-Kodex] bisher vor allem "Fragen zu Werkstatt, Künstlerpersönlichkeit sowie Stileinflüssen" im Mittelpunkt, deren Diskussion teilweise nationalistisch gefärbt war. Es ist ein großes Verdienst Hayduks, sich aus derartig geprägten Diskussionen gelöst und zu einer kulturellen Verständigung beigetragen zu haben, indem sie die polnische Forschungsliteratur für ein deutschsprachiges Lesepublikum aufgearbeitet hat. (...)
Der untersuchte Einzelfall und die generellen Überlegungen zur Ikonographie in Rechtsbüchern werden also abschließend aufeinander bezogen. Allerdings liegt die Systematisierung für die Rechtsbuch-Illustrationen auf einer so generellen Ebene, dass man überlegen könnte, ob man es nicht mit einem weiter verbreiteten Möglichkeitsspektrum von Text-Bild-Verhältnissen in mittelalterlichen Handschriften zu tun hat. Aus germanistischer Perspektive ist etwa an Bilderhandschriften volkssprachiger Epen zu denken, deren Bildprogramm ebenfalls entweder sehr genau auf den Text bezogen sein kann oder "externes" Gedankengut anlagert. Eine Diskussion über Gemeinsamkeiten und Unterschiede würde sich als fruchtbar erwiesen. Für ein solches interdisziplinäres Gespräch bieten Hayduks klare Thesen eine anregende Grundlage. Insofern kann man ihr (...) dankbar sein, dass sie sich, wie im Vorwort ausgeführt, mit der Wahl ihres Themas auf "mehrere Spezialgebiete jenseits der Kunstgeschichte begeben" hat."
Henrike Manuwald
In: Zeitschrift für deutsche Philologie. 131 (2012) Heft 3. S. 458-463.
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"Das Korpus der von der Verfasserin zusammengestellten Rechtsbücher untersucht die Autorin im Hinblick auf Text und Bild und deren Zusammenhänge in den Handschriften. Im Mittelpunkt stehen mit Recht di Bilderhandschriften des Sachsenspiegels; gründlicher untersucht werden auch die Hamburger Stadtrechtsquellen und das Rechtsbuch des Johannes Purgoldt. Die Verfasserin zeigt auf, dass die Bildfolgen in bestimmte Funktionsgruppen einzuordnen sind, die die Autoren und die Autoritäten, welche hinter den Texten stehen, sichtbar machen, das Recht veranschaulichen, die das Recht begründenden christlichen Vorstellungen illustrieren und schließlich mit "Pax und Iustitia" Frieden und Gerechtigkeit als Basis des geordneten Zusammenlebens in Stadt und Land darlegen. Häufige Verweise auf den Behem-Kodex stellen den Zusammenhang mit der im ersten Abschnitt des Buches vorgestellten und eingehend analysierten Handschrift her. Die vielfältigen Bedeutungsebenen der illuminierten Rechtshandschriften im Allgemeinen und der bedeutenden Krakauer Handschrift im Besonderen werden in instruktiver Weise freigelegt, in leicht eingänglicher Darstellung erläutert und durch einen in hervorragender Qualität reproduzierten Anhang von 115 Abbildungen aus Rechtshandschriften illustriert; fürs Ganze sei der Autorin gedankt."
Wilhelm Volkert
In: Bayerisches Jahrbuch für Volkskunde. 2012. S. 254-255.