Rechtsklugheit - Jurisprudenz - ist nicht Rechtswissenschaft. Die Rechtsklugheit ist die menschliche Fähigkeit, in einer kontingenten Praxis situationsangemessene Entscheidungen zu treffen; verstanden als eine habitualisierte Denk- und Handlungsweise vom begründenden Reden und begründeten Entscheiden. Idealvorstellungen von Rechtswissenschaft, Rechtslogik, Rechtsrationalität und Rechtsmethodik dominieren in der Gegenwart das rechtstheoretische Angebot der Selbstbeschreibungsmuster. Der vorwissenschaftliche Begriff Rechtsklugheit hingegen findet kein theoretisches Interesse. Angeregt durch die Vorarbeiten aus der sogenannten Rhetorischen Rechtstheorie schlägt der Verfasser die Rechtsklugheit im Reflexionsrahmen von praktischer Philosophie, Topik und Rhetorik als Bezeichnung für eine juridische Denk- und Handlungsweise vor.