Die Rechtsprechung des EuGH verpflichtet in gewissen Fallkonstellationen nationalen Behörden dazu, Vollzugsakte, die sie in unionsrechtswidriger Weise erlassen haben, zu berichtigen. Dies gilt auch für den Fall, in denen der rechtswidrige Verwaltungsakt schon in Rechtskraft erwachsen ist. Da diesbezüglich kein vereinheitlichtes Unionsrecht besteht, verweist der EuGH zur Berichtigung der Verwaltungsakte regelmäßig auf das nationale und nicht harmonisierte Verwaltungsverfahrensrecht. Die österreichische Bundesabgaben-ordnung (BAO) kennt zahlreiche rechtskraftdurchbrechende Verfahrenstitel, die für eine Berichtigung von rechtskräftigen Abgabenbescheiden, deren Unionsrechtswidrigkeit nachträglich durch ein EuGH-Urteil aufgedeckt wurde, in Frage kämen. Das Buch geht der Frage nach, inwieweit die Instrumente der Rechtskraftdurchbrechung der BAO überhaupt geeignet sind, nach Rechtskraft eines Bescheides ergangenen EuGH-Urteilen in einem neuerlichen Abgabenverfahren zum Durchbruch zu verhelfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die rechtskraftdurchbrechenden Verfahrensinstrumente der Bescheid-aufhebung gem
299 BAO und der Wiederaufnahme gem
303 BAO gelegt.
299 BAO und der Wiederaufnahme gem
303 BAO gelegt.