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Unter dem Leitgedanken, eine auf die Praxis abgestellte Arbeitsunterlage fur den Redztskunde-Unterricht im Bundesgrenzsdzutz zu bieten, wird das Budz ,Rechtskunde - leidzt verstiindlidz" von allen Grenzsdzutzbeamten freudig aufgenommen werden. Mage das W erk sdzon beim jungsten Grenzjiiger Verstiindnis fur die Notwendigkeit einer grilndlidzen rerhtlidzen Sdzulung fur den Dienst in einer Polizeztruppe we&en und im Hinbli& auf die spiitere Berufswahl vertiefen. (Or. Oippelhofer) Brigadegeneral im BGS Vorwort Die Eigenart der Materie des rechtskundlichen Unterrichts stellt dze Polizei…mehr

Produktbeschreibung
Unter dem Leitgedanken, eine auf die Praxis abgestellte Arbeitsunterlage fur den Redztskunde-Unterricht im Bundesgrenzsdzutz zu bieten, wird das Budz ,Rechtskunde - leidzt verstiindlidz" von allen Grenzsdzutzbeamten freudig aufgenommen werden. Mage das W erk sdzon beim jungsten Grenzjiiger Verstiindnis fur die Notwendigkeit einer grilndlidzen rerhtlidzen Sdzulung fur den Dienst in einer Polizeztruppe we&en und im Hinbli& auf die spiitere Berufswahl vertiefen. (Or. Oippelhofer) Brigadegeneral im BGS Vorwort Die Eigenart der Materie des rechtskundlichen Unterrichts stellt dze Polizei vollzugsbeamten im BGS oft vor eine schwierige Aufgabe. Diese zu erleich tern und hierzu den Stoff in Ieicht verstiindlicher und iibersichtlicher Form darzustellen, war mein Bemiihen. Die erste Auf/age des Buches ,Rechtskunde -Ieicht verstandlich" war schneller als erwartet vergnjfen. Ich hoffe, dafJ sich dzese neue Auflage, die verbessert und durch Ausfiih rungen iiber weitere-fur den GS-Beamten wichtzge-Tatbestiinde ergiinzt worden ist, ebenfalls als gute Arbeitsunterlage im rechtskundhchen Unter n.cht bewiihren wird. Ein Hinweis: Es hat sich als praktisch erwiesen, die Riicflsezten der Blatter unbedrucht zu lassen, um jedem GS-Beamten die Moglichkeit zu geben, durch hand schrifiliche Notizen das Buch ganz individuell zu gestalten. DER VERFASSER I. Teil Blatt Begriff des Strafrecbts . 1 Die strafbare Handlung 2 Allgemeiner und besonderer Tatbestand . 3 Objektiver nnd subjektiver Tatbestand 4 Die Handlnng . 5 Einfacbe nnd ausgezeicbnete Delikte .