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Die Rechtsmängelhaftung wird in Untersuchungen zum Recht der Leistungsstörungen beim Sachkauf meist nur am Rande behandelt. Dieser Thematik für den Bereich der internationalen Warenkaufverträge zwischen Unternehmen unter Einbeziehung neuester Entwicklungen ist die vorliegende Arbeit gewidmet. Die relevanten Regelungen im BGB, im UN-Kaufrecht (CISG) und im Verordnungsvorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (CESL) werden einer kritischen Analyse unterworfen, wobei auch die Rechte des geistigen Eigentums Beachtung finden.
Nach einleitenden Anmerkungen zu Aufbau und Systematik wird
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Produktbeschreibung
Die Rechtsmängelhaftung wird in Untersuchungen zum Recht der Leistungsstörungen beim Sachkauf meist nur am Rande behandelt. Dieser Thematik für den Bereich der internationalen Warenkaufverträge zwischen Unternehmen unter Einbeziehung neuester Entwicklungen ist die vorliegende Arbeit gewidmet. Die relevanten Regelungen im BGB, im UN-Kaufrecht (CISG) und im Verordnungsvorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (CESL) werden einer kritischen Analyse unterworfen, wobei auch die Rechte des geistigen Eigentums Beachtung finden.

Nach einleitenden Anmerkungen zu Aufbau und Systematik wird der Inhalt der Rechtsmängelhaftung in den drei Regelwerken untersucht und die verschiedenen Fallgruppen voneinander abgegrenzt. Auf die Besprechung der diversen Kategorien des Haftungsausschlusses sowie der Haftungsbeschränkung folgt abschließend eine Behandlung der Rechtsfolgen. Dabei liegt der Fokus auf einer vergleichenden Analyse der relevanten Rechtsprechung.
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Rezensionen
»Die Arbeit von Rener leistet einen wichtigen Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Erschließung des im Schrifttum vernachlässigten, aber praktisch bedeutsamen Gebiets der Rechtsmängelhaftung. Klar strukturiert und sprachgewandt stellt Rener die drei untersuchten Regelwerke gegenüber und arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede deutlich heraus. [...] Die Lektüre der Arbeit ist allemal lohnenswert.« Prof. Dr. Michael Stöber, in: Zeitschrift für Europäisches Recht, 2/2021