Die als zweckwidrig verstandene Inanspruchnahme einer bestehenden Rechtposition und ihre Begrenzung sind seit jeher ein Thema der Rechtswissenschaft. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, das Phänomen des Rechtsmissbrauchs im Sozialrecht näher zu untersuchen. Nicht selten wird von Verwaltung und Rechtsprechung eine sozialrechtliche Rechtsposition mit Hinweis auf ein vermeintlich rechtsmissbräuchliches Verhalten verweigert, weil das auf der Grundlage der einschlägigen Norm erzielte Ergebnis dem Rechtsanwender als korrekturbedürftig erscheint. Neben der Analyse der Verwendung der Rechtsfigur in Literatur und Rechtsprechung geht es der Untersuchung vor allem darum, die Besonderheiten des Sozialrechts, die eine schlichte Übernahme der zivil- oder steuerrechtlichen Diskussion als zweifelhaft erscheinen lassen, herauszuarbeiten. Es werden auch diejenigen sozialrechtlichen Regelungen in den Blick genommen, die den Rechtmissbrauch auf Tatbestandsebene explizit ansprechen.
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