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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Rechtstheorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit ist im Rahmen des Proseminars zur "Rechtstheorie" des Schwerpunkts I an der Leibniz Universität entstanden. Sie behandelt thematisch einen rechtstheoretischen Vergleich von Naturalismus und Interessenjurisprudenz.Diese sind nur zwei der wesentlichen Strömungen der deutschen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Rechtstheorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit ist im Rahmen des Proseminars zur "Rechtstheorie" des Schwerpunkts I an der Leibniz Universität entstanden. Sie behandelt thematisch einen rechtstheoretischen Vergleich von Naturalismus und Interessenjurisprudenz.Diese sind nur zwei der wesentlichen Strömungen der deutschen Rechtswissenschaft in der Zeit vom ausgehenden 19. bis zu den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Diese Zeit ist insbesondere im damaligen Kaiserreich reich an bahnbrechenden Innovationen quer durch alle Bereiche der Wissenschaft. Im Bereich der Jurisprudenz steht dafür nur exemplarisch die Einführung des BGB als erste gesamtdeutsche Zivilrechtskodifikation.Der Gang der Untersuchung soll zunächst die Begriffe "Rechtsnaturalismus" und "Interessenjurisprudenz" umreißen und sie sodann in ihren jeweiligen rechtstheoretischen Kontext stellen. Insbesondere wird dabei auf den Einfluss naturalistischen Denkens im Strafrecht sowie die Auseinandersetzung zwischen Verfechtern der Interessenjurisprudenz und jenen der Begriffsjurisprudenz eingegangen.
Autorenporträt
Alexander Ihlefeldt, geb. 1990 in Magdeburg, aufgewachsen in Haldensleben; seit 2009 Studium der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover; seit 2010 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtgeschichte.