Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Fachbereich Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Rechtsphilosophie I - Neumann, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit werden folgende Themen anhand von Aufgaben bearbeitet: Rechtssicherheit, Zweckmäßigkeit und Gerechtigkeit als Bestandteile des Rechts nach Gustav Radbruch, Wiederaufnahmeverfahren, Voraussetzungen, Abwägung im Bezug auf Rechtssicherheit/ Gerechtigkeit.Gerechtigkeit und Rechtssicherheit stehen zueinander häufig in einem Spannungsverhältnis. Gustav Radbruch spricht hier von den Antinomien der Rechtsidee, zu deren Komponenten er neben Gerechtigkeit und Rechtssicherheit auch die Zweckmäßigkeit rechnet. So würde das Prinzip der Strafgerechtigkeit ver-langen, dass jedes als materiell fehlerhaft erkannte Strafurteil korrigiert wird. Das Institut der Rechtskraft dagegen sichert im Dienste der Rechtssicherheit die Bestandskraft auch des materiell fehlerhaften Urteils und lässt eine nachträgliche Korrektur nur unter besonderen Voraussetzungen zu, die in der Straf-rechtsordnung der Bundesrepublik in den §§ 359 ff. der Strafprozessordnung (StPO) geregelt sind.
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