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Das Buch behandelt historisch wie systematisch grundlgende Fragen der Rechtsphilosophie. Es bietet zunächst eine knappe Darstellung und Diskussion unterschiedlicher Antwortversuche auf die Frage, was Recht sei. Sodann werden die philosophischen Grundlagen (Begriffe wie Souveränität, Legitimität, Freiheit, Gleichheit) des sozial verantwortlichen Verfassungsstaates untersucht.

Produktbeschreibung
Das Buch behandelt historisch wie systematisch grundlgende Fragen der Rechtsphilosophie.
Es bietet zunächst eine knappe Darstellung und Diskussion unterschiedlicher Antwortversuche auf die Frage, was Recht sei. Sodann werden die philosophischen Grundlagen (Begriffe wie Souveränität, Legitimität, Freiheit, Gleichheit) des sozial verantwortlichen Verfassungsstaates untersucht.
Autorenporträt
Matthias Kaufmann, geboren 1984 in Köthen/Sachsen-Anhalt, studierte von 2005 bis 2012 Mittlere und Neuere Geschichte sowie Ethnologie an der Universität Leipzig und der Universität Kasan (Russland). Persönlicher Arbeits- und Interessenschwerpunkt bilden die Geschichte des Wolga-Ural-Gebietes und die Ethnohistorie der dort lebenden Völker, vor allem der Tataren und Baschkiren. Von April bis September 2013 wirkte er als Projektassistent beim Deutsch-Russischen Austausch e.V. in Berlin und trat anschließend einen einjährigen Freiwilligendienst in Ufa (Russland) an.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 01.10.1996

Wer entscheidet?
Matthias Kaufmanns Recht / Von Gerd Roellecke

Im Recht wird auf allen Etagen gestritten. Deshalb läßt sich seine Einheit schwer beschreiben. Bereits die Frage: Was ist Recht? fordert die Gegenfrage heraus: Was ist gemeint, die Richtigkeit des Rechtes oder das geltende Recht? Man hat daher immer versucht, das Recht auf außerrechtliche Größen zu beziehen, auf Gott, auf die Natur oder auf die Vernunft. Diese Versuche werden in dem Maße unglaubwürdig, in dem die Politik lernte, die Rechtsänderungsmaschine namens Gesetzgebung zu nutzen. Hegel war der letzte, der seine Rechtsphilosophie im Untertitel "Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse" nennen und das Recht vom Eigentumserwerb und der Polizeiverfügung bis zur Weltgeschichte als Einheit darstellen konnte.

Doch hoffen die Juristen insgeheim immer noch auf einen Philosophen, der die Rolle eines Kirchenlehrers des Rechtsstaates übernehmen könnte. John Rawls schien diese Hoffnung mit seiner "Theorie der Gerechtigkeit" zu erfüllen. In den Vereinigten Staaten hat inzwischen jedoch der Kommunitarismus die - die in Deutschland etwas anrüchige - Gemeinschaft wiederentdeckt, und in diesen unklaren Verhältnissen suchen Juristen vergeblich nach einer Antwort auf ihre Überlebensfrage: Wer entscheidet?

Unter solchen Umständen kann jede neue Rechtsphilosophie eines Nichtjuristen auf die gespannte Aufmerksamkeit der Juristen rechnen, wenn sie berücksichtigt, daß im Recht entschieden und daß das Recht deshalb als Einheit dargestellt werden muß. Beiden Ansprüchen genügt die "Rechtsphilosophie" Matthias Kaufmanns leider nicht.

Das Buch ist gut geschrieben, klar gegliedert, gibt das meiste von dem wieder, was in der Rechtsphilosophie so geredet wird, und hat gute Register. Seine Methode nennt Kaufmann eine Verknüpfung von Sprachanalyse und Begriffsgeschichte. Im ersten Teil will er den Begriff des Rechtes mit der Darstellung der Geschichte des Streites zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus erfassen, in einem zweiten Teil geht es um Grundbegriffe des Rechtsstaates. Darunter versteht er Souveränität, Legitimität, Freiheit, Gleichheit, Strafe und Völkerrecht.

Ob das im einzelnen stimmt, mag offenbleiben. Wesentlich ist, daß diese Darstellung dem Recht nicht gerecht wird. Philosophisch mag ja richtig sein, daß juristische Begründungen Sprachspiele oder Geschichtskürzel sind. Auch Richter wissen, daß sie nicht so gerecht sein können, wie sie sein sollten. Aber wen interessiert das? Zwischen den Gründen, aus denen Richter trotzdem entscheiden, und allen Sprachspielen oder Begriffsgeschichten liegen Welten.

Richter wissen auch, daß die Frage: Naturrecht oder Rechtspositivismus? vielleicht nicht zu beantworten ist. Aber sie müssen glaubwürdig bleiben, und das bleiben sie nicht, wenn der Rechtsbegriff "von den unterschiedlichsten epistemologischen, politischen, historischen, aber auch individuellen Faktoren abhängt". Der "Rechtsbegriff" ist deshalb das Kernproblem jeder Rechtsphilosophie, weil er die Einheit und damit die Glaubwürdigkeit des Rechts meint. Rechtsphilosophie muß die Glaubwürdigkeit nicht notwendig bestätigen. Die existentialistische oder marxistische Fundamentalkritik des Rechtes ist auch Rechtsphilosophie. Aber sie muß wissen und zeigen, daß es um Glaubwürdigkeit geht. Darauf müssen sich auch Rechtsphilosophen einstellen, wenn sie über das Recht räsonieren und damit bei Juristen Gehör finden wollen.

Matthias Kaufmann: "Rechtsphilosophie". Verlag Karl Alber, Freiburg i. Br., München 1996. 385 S., geb., 108,-, Subskr.-Pr. 86,- DM.

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