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Die Arbeit soll einen Beitrag zur Reformdiskussion des geltenden Pflichtteilsrechts leisten. Neben der Darstellung der positivrechtlichen Regelungen werden die historischen Hintergründe geschildert. Die Beleuchtung ausländischer Modelle zwingender Beteiligung am Nachlaß soll verdeutlichen, weshalb viele dieser Regelungen als Vorbilder für eine Reform des deutschen Rechts ausscheiden. Im Anschluß an die Untersuchung verfassungsrechtlicher Zielvorgaben werden die Funktionen des Erb- und Pflichtteilsrechts unter besonderer Berücksichtigung rechtspolitischer Aspekte aufgezeigt. Hierbei liegt ein…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit soll einen Beitrag zur Reformdiskussion des geltenden Pflichtteilsrechts leisten. Neben der Darstellung der positivrechtlichen Regelungen werden die historischen Hintergründe geschildert. Die Beleuchtung ausländischer Modelle zwingender Beteiligung am Nachlaß soll verdeutlichen, weshalb viele dieser Regelungen als Vorbilder für eine Reform des deutschen Rechts ausscheiden. Im Anschluß an die Untersuchung verfassungsrechtlicher Zielvorgaben werden die Funktionen des Erb- und Pflichtteilsrechts unter besonderer Berücksichtigung rechtspolitischer Aspekte aufgezeigt. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf der Prüfung, inwieweit der mittlerweile eingetretene Funktionswandel der Familie den Gedanken der Famlienbindung des Vermögens als maßgeblichen Begründungsversuch des Pflichtteilsrechts zu beeinflussen vermag. Im Rahmen der Reformdiskussion wendet sich die Verfasserin u.a. gegen die Abschaffung des Pflichtteilsrechts, die Bevorzugung des Ehegatten gegenüber Abkömmlingen, die Abschaffung des Elternpflichtteils, sowie die Einbeziehung formloser Lebensgemeinschaften in den Kreis der Pflichtteilsberechtigten.
Autorenporträt
Die Autorin: Sandra Werkmüller, geboren 1968 in Helmstedt, studierte Rechtswissenschaften in Göttingen, Lausanne, Trier und Bonn. Im Anschluß an die erste juristische Staatsprüfung absolvierte sie ab 1996 ihr Referendariat, dem 1998 die zweite juristische Staatprüfung folgte. Die Autorin ist Richterin im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.