Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0 (17 Punkte), Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Aktuelle Fragen des Straf- und Strafprozessrechts bei Prof. Dr. Hans Lilie, Sprache: Deutsch, Abstract: Welche Anforderungen werden an den Nachweis bedingten Tötungsvorsatzes gestellt?Die Rechtsprechung des BGH verirrt sich bei der Umschreibung des bedingten Tötungsvorsatzes in unklaren Begrifflichkeiten und führt mitunter bei - auf den ersten Blick - vergleichbaren Sachverhalten in einer Gesamtschau zu schwer nachvollziehbaren und teils konträren Ergebnissen. Die materiell-rechtliche Grenze zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit ist trotz der Fülle an scheinbar unterschiedlichen "Theorien" dabei weniger unklar als vielmehr die Anforderungen, die an den Nachweis bedingt vorsätzlichen Handelns bei Tötungsdelikten gestellt werden. Der BGH bedient sich einer Fülle metaphorischer Umschreibungen und Formeln ohne näher zu erklären, was er darunter verstanden wissen will. Dass es noch zu keiner tauglichen Zusammenstellung von Anforderungen an den Nachweis bedingten Tötungsvorsatzes gekommen ist, stellt die Tatgerichte vor das Problem, dass der BGH unvorhersehbar Urteile kassiert. Die Schwierigkeit besteht darin, dass zumindest das voluntative Element des Vorsatzes nicht als solches feststellbar ist. Es muss stattdessen von einem äußeren Geschehensablauf auf die innere Einstellung des Täters zur Tat geschlossen werden. Dabei geht es im Kern um ein Plausibilitätsurteil. Nämlich darum, ob die Alternativhypothese, dass der Täter nicht vorsätzlich handelte möglich und logisch schlüssig ist oder nicht. Nach Darstellung dessen, was der BGH unter bedingtem Tötungsvorsatz versteht, wird untersucht, welche Anforderungen an die Feststellung gestellt werden, da das entscheidende Problem der praktischen Rechtsanwendung bei diesem strafprozessualen Nachweis liegt. In der Praxis ist der bedingte Tötungsvorsatz mehr Tat- als Rechtsfrage. Es wird sich zeigen, dass trotz aller Kritik und der scheinbaren Beliebigkeit der Rechtsprechung, mit den von den Strafsenaten formulierten Ausführungen eine Lösung besteht, die den Tatgerichten, ohne von der facettenreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen, eine revisionsfeste Vorsatzprüfung ermöglicht. Dabei wird keine fallgruppenorientierte Lösung präsentiert, sondern unabhängig davon eine generell anwendbare wissenschaftliche Methode dargestellt, die zu einer einheitlichen Behandlung von Grenzfällen des bedingten Tötungsvorsatzes führt.
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