Das Verhältnis der Rechtsprechung zur öffentlichen Gewalt war im Laufe der Geschichte tiefgreifenden Wandlungen unterworfen, die auch in der Gegenwart andauern. Der politische Gestaltungswille der frühneuzeitlichen Obrigkeiten führte - mit Begründungen der Jurisprudenz - zum Richteramt des Landesherrn. Die dagegen durchgesetzte Unabhängigkeit der Richter rechtfertigte sich im konstitutionellen Staat durch die strikte Bindung der Justiz an das demokratisch legitimierte Gesetz. Im 20. Jahrhundert jedoch hat - nach dem Einbruch des Dritten Reiches - die Unabhängigkeit der Gerichte durch deren Rechtsfortbildung eine ganz neue politische Qualität erhalten, die das System der Gewaltenteilung in Frage stellt. Die hier vorgelegten Beiträge behandeln die Entwicklung dieser Thematik und ihr Umfeld seit dem Spätmittelalter an Beispielen aus dem Alten Reich und dem 19. Jahrhundert, besonders aber auch mit kritischen Studien zur Rechtsgeschichte der Bundesrepublik.
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