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Höchstrichterliche Rechtsprechung ist rechtlich verbindlich. Rechtsprechungsänderungen bedürfen einer Rechtfertigung. Gleiches gilt für die Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung an Sachverhalte der Vergangenheit, gegen die sich eine Abwehr- und Ausschlussregel bilden lässt, die mit der Frage der Verhältnismäßigkeit eine Argumentationslast auslöst. Dies sind die Kernthesen der von Heike Pohl vorgelegten Dissertation.
Im Ersten Teil der Arbeit legt die Autorin die methodischen und theoretischen Grundlagen. Darauf aufbauend beschreibt sie im zweiten Teil die Problematik der Rückwirkung, die
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Produktbeschreibung
Höchstrichterliche Rechtsprechung ist rechtlich verbindlich. Rechtsprechungsänderungen bedürfen einer Rechtfertigung. Gleiches gilt für die Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung an Sachverhalte der Vergangenheit, gegen die sich eine Abwehr- und Ausschlussregel bilden lässt, die mit der Frage der Verhältnismäßigkeit eine Argumentationslast auslöst. Dies sind die Kernthesen der von Heike Pohl vorgelegten Dissertation.

Im Ersten Teil der Arbeit legt die Autorin die methodischen und theoretischen Grundlagen. Darauf aufbauend beschreibt sie im zweiten Teil die Problematik der Rückwirkung, die bei einer Rechtsprechungsänderung entsteht. Die Begriffe der teilweisen und vollständigen Rückanknüpfung werden entwickelt. Damit sind die Vorbereitungen getroffen, um im Dritten Teil die Frage zu beantworten, ob die Änderung von Rechtsprechung und deren Rückanknüpfung an Sachverhalte der Vergangenheit zulässig ist. Ein Grundlagenwerk auf diesem Gebiet.
Rezensionen
»[...] es darf in keiner rechtswissenschaftlich ausgerichteten Bibliothek fehlen.«
Dr. Hans Blasius, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 8/2006