Mit zunehmender Ausübung der vier
Grundfreiheiten und der steigenden Mobilität der
Europäer hat sich schon früh herausgestellt, dass
die unterschiedlichen Rechtsnormen der einzelnen
Mitgliedstaaten bezüglich des Arbeits- und
Sozialrechtes einer Vereinheitlichung durch die
Europäische Union bedurften. Die Europäische Union
wählte für dieses äußerst sensible Gebiet das Mittel
der Richtlinie, welche den Staaten die Wahl des
Umsetzungsweges mehr oder weniger selbst überlässt.
Dies förderte - wie in anderen Politikfeldern auch -
einige Unklarheiten zutage, welche es - durch
richtungsweisende Rechtsprechung durch den EuGH -
auszuräumen galt. Die vorliegende Arbeit beschäftigt
sich mit dem teilweise steinigen Weg der Entstehung
der Richtlinie, deren Umsetzung in den
Mitgliedstaaten - insbesondere in Österreich, die
Auswirkungen auf das innerstaatliche Rechtssystem
und gewährt weiters einen kurzen Ausblick auf die
Zukunft in Form der Dienstleistungsrichtlinie.
Grundfreiheiten und der steigenden Mobilität der
Europäer hat sich schon früh herausgestellt, dass
die unterschiedlichen Rechtsnormen der einzelnen
Mitgliedstaaten bezüglich des Arbeits- und
Sozialrechtes einer Vereinheitlichung durch die
Europäische Union bedurften. Die Europäische Union
wählte für dieses äußerst sensible Gebiet das Mittel
der Richtlinie, welche den Staaten die Wahl des
Umsetzungsweges mehr oder weniger selbst überlässt.
Dies förderte - wie in anderen Politikfeldern auch -
einige Unklarheiten zutage, welche es - durch
richtungsweisende Rechtsprechung durch den EuGH -
auszuräumen galt. Die vorliegende Arbeit beschäftigt
sich mit dem teilweise steinigen Weg der Entstehung
der Richtlinie, deren Umsetzung in den
Mitgliedstaaten - insbesondere in Österreich, die
Auswirkungen auf das innerstaatliche Rechtssystem
und gewährt weiters einen kurzen Ausblick auf die
Zukunft in Form der Dienstleistungsrichtlinie.