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Das Problem der Unterbringung Obdachloser hat in den neunziger Jahren im Zuge der verschärften Wohnungsmarktlage und des ansteigenden Wohlstandsgefälles eine Renaissance erfahren. Hierbei hat sich gezeigt, daß eine Vielzahl von Rechtsproblemen nach wie vor umstritten bzw. nahezu unerforscht sind. Aus diesem Grund werden die mit der Obdachlosenunterbringung korrespondierenden Fragestellungen vom Autor umfassend beleuchtet. So geht er beispielsweise der Frage nach, welchen Restriktionen die Polizei- und Ordnungsbehörden unterworfen sind, um zur Unterbringung Obdachloser auf Räumlichkeiten…mehr

Produktbeschreibung
Das Problem der Unterbringung Obdachloser hat in den neunziger Jahren im Zuge der verschärften Wohnungsmarktlage und des ansteigenden Wohlstandsgefälles eine Renaissance erfahren. Hierbei hat sich gezeigt, daß eine Vielzahl von Rechtsproblemen nach wie vor umstritten bzw. nahezu unerforscht sind. Aus diesem Grund werden die mit der Obdachlosenunterbringung korrespondierenden Fragestellungen vom Autor umfassend beleuchtet. So geht er beispielsweise der Frage nach, welchen Restriktionen die Polizei- und Ordnungsbehörden unterworfen sind, um zur Unterbringung Obdachloser auf Räumlichkeiten Privater Zugriff nehmen zu dürfen. Daneben befaßt er sich mit dem Problem, ob und wenn bejahendenfalls welchen Voraussetzungen der Unterzubringende einen Rechtsanspruch auf gefahrenabwehrbehördliches Einschreiten besitzt. Ausführlich diskutiert wird das Zentralproblem in der Gesamtkonzeption der polizei- bzw. ordnungsrechtlichen Obdachlosenproblematik: Auf welche Rechtsgrundlage ist bei der Räumung von in Anspruch genommenem Wohnraum abzustellen, wenn der Untergebrachte nach Fortfall der Einweisungs- bzw. Inanspruchnahmevoraussetzungen diesen nicht freiwillig verläßt? Da die Aspekte der Kostentragung unlängst wieder verstärkt in den Vordergrund gerückt sind, richtet der Autor den Blick auch auf diese äußerst praxisrelevante Thematik.
Autorenporträt
Der Autor: Thomas Peppersack wurde 1967 in Hamm/Westf. geboren. 1988 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Würzburg. 1993 Erstes Juristisches Staatsexamen. 1993 bis 1996 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Münster. 1996 bis 1998 Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Münster. 1998 Promotion an der Universität Münster und Zweites Juristisches Staatsexamen. Seit 1998 Rechtsanwalt in Hamm/Westf.