Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Schulte und Crailsheimer Volksbank aus dem Jahr 2005 atmeten viele Kleinanleger auf: Das Gericht entschied, dass eine Bank bei unterbliebener Belehrung über das Widerrufsrecht die Folgen der Verwirklichung der Risiken zu tragen habe, die mit der finanzierten Kapitalanlage verbunden waren. Mit dieser europäisch vorgegebenen Verbraucherschutzlinie verbanden viele Darlehensnehmer die Hoffnung, von den Verbindlichkeiten der gescheiterten Anlage freigestellt zu werden. Doch wie lässt sich der Inhalt der europäischen Urteile im…mehr
Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Schulte und Crailsheimer Volksbank aus dem Jahr 2005 atmeten viele Kleinanleger auf: Das Gericht entschied, dass eine Bank bei unterbliebener Belehrung über das Widerrufsrecht die Folgen der Verwirklichung der Risiken zu tragen habe, die mit der finanzierten Kapitalanlage verbunden waren. Mit dieser europäisch vorgegebenen Verbraucherschutzlinie verbanden viele Darlehensnehmer die Hoffnung, von den Verbindlichkeiten der gescheiterten Anlage freigestellt zu werden. Doch wie lässt sich der Inhalt der europäischen Urteile im deutschen Recht umsetzen? Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Ausübung des Widerrufsrechts und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und nimmt zudem verjährungsrechtliche Fragestellungen in den Blick.
Andrea Bergmann ist Volljuristin. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wo sie auch anschließend als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war. Nach Stationen in Berlin, Barcelona und Düsseldorf arbeitet sie nun als Richterin am Landgericht Münster.
Inhaltsangabe
Inhalt: Folgen einer unterbliebenen Widerrufsbelehrung nach den Entscheidungen Schulte und Crailsheimer Volksbank des EuGH - Widerruf des Darlehensvertrags und Rechtsfolgen - Rückabwicklung im rechtlichen Verbund und isoliert - Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Belehrungspflicht, einer Aufklärungspflicht oder wegen arglistiger Täuschung - Verjährung.
Inhalt: Folgen einer unterbliebenen Widerrufsbelehrung nach den Entscheidungen Schulte und Crailsheimer Volksbank des EuGH - Widerruf des Darlehensvertrags und Rechtsfolgen - Rückabwicklung im rechtlichen Verbund und isoliert - Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Belehrungspflicht, einer Aufklärungspflicht oder wegen arglistiger Täuschung - Verjährung.
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