Die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik erweckt zuweilen den Eindruck, als handele es sich bei ihr um ein mit den etablierten Methoden der Pränataldiagnostik schlechthin unvergleichbares Phänomen. Eine systematische Analyse des zugrundeliegenden Personenrechtsverhältnisses gibt demgegenüber den Blick auf einen allen vorgeburtlichen Untersuchungsverfahren gemeinsamen Begründungszusammenhang frei. Als Freies gedacht unterliegt das auf Seiten der Mutter besonders pflichtintensive Personensorgeverhältnis zum Embryo immanenten Schranken. Im Hinblick auf schwere frühkindliche Schädigungen konkretisieren sie sich im Recht der Mutter, bei zureichenden Verdachtsgründen die Untersuchung des Embryos zu veranlassen und gegebenenfalls eine bestehende Schwangerschaft abzubrechen bzw. deren Etablierung zu vermeiden.