89,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Recht selbst ist riskant. Bei rechtlichen Fehleinschätzungen drohen dem Rechtsanwender Vermögens- und Rechtsgütereinbußen (Rechtsrisiko). Das gilt besonders im fragmentarisch geregelten, wertungsbasierten Arbeitsrecht. Das Arbeitsentgelt wird von einer Vielzahl von gesetzlichen, vertraglichen und kollektivvertraglichen Parametern bestimmt. Im Ergebnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Vergütung seiner Arbeitnehmer sowie die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer auf dieser Grundlage korrekt zu berechnen. Bei der Bemessung können dem Arbeitgeber vielfach Fehler…mehr

Produktbeschreibung
Recht selbst ist riskant. Bei rechtlichen Fehleinschätzungen drohen dem Rechtsanwender Vermögens- und Rechtsgütereinbußen (Rechtsrisiko). Das gilt besonders im fragmentarisch geregelten, wertungsbasierten Arbeitsrecht. Das Arbeitsentgelt wird von einer Vielzahl von gesetzlichen, vertraglichen und kollektivvertraglichen Parametern bestimmt. Im Ergebnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Vergütung seiner Arbeitnehmer sowie die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer auf dieser Grundlage korrekt zu berechnen. Bei der Bemessung können dem Arbeitgeber vielfach Fehler unterlaufen. Das Aufdeckungsrisiko ist groß. Die Bemessungsfehler werden im Arbeitsverhältnis, Sozialversicherungs- und Steuerrecht scharf sanktioniert. Die Arbeit entwickelt rechtsgebietsübergreifend pragmatische Ansätze und konkrete Handlungsanweisungen, das für Arbeitgeber praktisch wichtige Entgeltrisiko zu bewältigen (Vergütungscompliance).
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Rezensionen
»Das vorliegende Buch besticht durch eine sehr gute und übersichtliche Einteilung. Der Leser findet sich schnell zurecht und kann in jedem Kapitel gleich vertiefende Elemente vorfinden. [...] Das kompakte und in der gleichen Weise lesenswerte Buch ist ein Werk, das einen besonderen Platz im Arbeitsrecht einnimmt und jedem, und es ist einerlei, ob es sich um einen AG oder einen AN handelt, wärmstens ans Herz zu legen ist.« Andreas Raffeiner, in: Das Recht der Arbeit - infas, 3/2023