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Das Verhalten von Menschen ist für den Mitmenschen nicht immer eindeutig. Jemand kann durch sein Verhalten einen Schein schaffen, auf den die Mitmenschen vertrauen. Ein rechtlich relevanter Schein, ein Rechtsschein, entsteht, wenn auf das Bestehen eines rechtlich relevanten Sachverhalts vertraut wird, der tatsächlich nicht vorliegt. Wer auf einen Schein vertraut und gestützt darauf Dispositionen trifft, wird normalerweise in seinem Vertrauen enttäuscht. Die Lehre des Vertrauensschutzes mildert die Frustrationen des Vertrauens in nur scheinbar vorliegende Sachverhalte. Die Folgen des…mehr

Produktbeschreibung
Das Verhalten von Menschen ist für den Mitmenschen nicht immer eindeutig. Jemand kann durch sein Verhalten einen Schein schaffen, auf den die Mitmenschen vertrauen. Ein rechtlich relevanter Schein, ein Rechtsschein, entsteht, wenn auf das Bestehen eines rechtlich relevanten Sachverhalts vertraut wird, der tatsächlich nicht vorliegt. Wer auf einen Schein vertraut und gestützt darauf Dispositionen trifft, wird normalerweise in seinem Vertrauen enttäuscht. Die Lehre des Vertrauensschutzes mildert die Frustrationen des Vertrauens in nur scheinbar vorliegende Sachverhalte. Die Folgen des Rechtsscheins können im Sinne eines positiven Vertrauensschutzes zu einer Vertrauensentsprechung führen, bei welcher der Rechtsschein zur Rechtswirklichkeit wird.
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Autorenporträt
Ausbildung 2017 Universität Zürich: Ernennung zum Titularprofessor 2010 Universität Zürich: Ernennung zum Privatdozenten, venia legendi für Privat- und Wirtschaftsrecht 2009 Universität Zürich: Abnahme der Habilitationsschrift "Rechtsscheinlehre in der Schweiz" sowie des Habilitationsvortrages 2007 Universität Zürich: Didaktische Ausbildung Teaching Skills 2004 Universität Zürich: Dr. iur. (magna cum laude); Dissertation: "Interzession im Interesse des Aktionärs" 2002 University of Chicago Law School: Master of Laws (LL.M.; 2001/2002) 1999 Zürcher Anwaltspatent: Zulassung als Rechtsanwalt 1997 Universität Zürich: lic. iur. (magna cum laude; 1992-1997) 1992 Universität Basel: Studium Romanistik/Anglistik (1991/1992) 1991 Gymnasium St. Antonius Appenzell: Matura Typus B Berufserfahrung Seit 2020: Ständiger Dozent an der Universität St. Gallen 2019-2020: Lehrstuhlvertreter an der Universität St. Gallen Seit 2016: Schriftleiter der Aktuellen Juristischen Praxis (AJP) 2015-2018: Professor für Baurecht an der Universität Fribourg 2010-2011: Lehrstuhlvertreter von Prof. em. Dr. jur. Dr. jur. habil. Gerrick Freiherr von Hoyningen-Huene, Ruprecht-KarlsUniversität Heidelberg (HS 2010/FS 2011) Seit 2005: Lehrbeauftragter: Universität Zürich (seit 2005); Universität Fribourg (HS 2011-HS 2020); Universitäten Neuchâtel (FS 2013), Luzern (HS 2014) und St. Gallen (seit 2017) 2005-2009: Oberassistent im Zivilrecht an der Universität Zürich Seit 1999: Rechtsanwalt, Niederer Kraft & Frey (1999-2000); von der Crone (2000-2001); Lenz & Staehelin (2002-2003) 1997-1998: Auditor und juristischer Sekretär, Bezirksgericht Zürich