Die Arbeit versucht einen umfassenden Überblick über die Rechte zu geben, die bei Verletzungen des Privatlebens durch die Presse in Frankreich und Deutschland bestehen. Es werden daher nicht nur der Stand des materiellen Rechts, sondern auch des Verfahrensrechts, der Internationalen Zuständigkeit sowie des Internationalen Privatrechts beleuchtet. Im Rahmen des Rechtsvergleichs wird versucht aufzuzeigen, wo Harmonisierungsbedarf und Harmonisierungsmöglichkeiten im Hinblick auf ein einheitliches europäisches Recht bestehen.
Die Arbeit versucht einen umfassenden Überblick über die Rechte zu geben, die bei Verletzungen des Privatlebens durch die Presse in Frankreich und Deutschland bestehen. Es werden daher nicht nur der Stand des materiellen Rechts, sondern auch des Verfahrensrechts, der Internationalen Zuständigkeit sowie des Internationalen Privatrechts beleuchtet. Im Rahmen des Rechtsvergleichs wird versucht aufzuzeigen, wo Harmonisierungsbedarf und Harmonisierungsmöglichkeiten im Hinblick auf ein einheitliches europäisches Recht bestehen.
Die Autorin: Nina Wernicke studierte zunächst Rechtswissenschaften in Passau und Tours (Frankreich), wo sie mit einer Licence en Droit abschloss. Sie beendete ihr Studium 1995 in Bonn. Die Referendarszeit (1996-1998) absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Von 1999-2000 nahm die Autorin am Graduiertenkolleg der Universität München «Europäischer Persönlichkeitsschutz» teil. Seit Herbst 2000 ist die Autorin in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Medienrecht tätig. Die Promotion erfolgte 2001.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Der Schutz des Privatlebens - Der einstweilige Rechtsschutz - Rechtsschutz in der Hauptsache - Internationale Zuständigkeit - Das Kollisionsrecht.
Aus dem Inhalt : Der Schutz des Privatlebens - Der einstweilige Rechtsschutz - Rechtsschutz in der Hauptsache - Internationale Zuständigkeit - Das Kollisionsrecht.
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