
Rechtsschutz bei überlangen Gerichts- und Ermittlungsverfahren, Handkommentar
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Mit dem Gesetz ber den Rechtsschutz bei berlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist ein Entsch digungsanspruch geschaffen, der in allen Gerichtsbarkeiten und auch bei den Staatsanwaltschaften gilt. Er ist verschuldensunabh ngig, so dass es auf eine berlastung des Gerichts nicht ankommt.Es geh rt damit zur juristischen Sorgfaltspflicht, die Dauer von Verfahren verst rkt im Blick zu behalten. Die Anwaltschaft hat darauf zu achten, dass Anspr che rechtzeitig und formal korrekt mit Hilfe der R ge der berlangen Verfahrensdauer erhoben werden. Land und Bund als jeweilig...
Mit dem Gesetz ber den Rechtsschutz bei berlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist ein Entsch digungsanspruch geschaffen, der in allen Gerichtsbarkeiten und auch bei den Staatsanwaltschaften gilt. Er ist verschuldensunabh ngig, so dass es auf eine berlastung des Gerichts nicht ankommt.Es geh rt damit zur juristischen Sorgfaltspflicht, die Dauer von Verfahren verst rkt im Blick zu behalten. Die Anwaltschaft hat darauf zu achten, dass Anspr che rechtzeitig und formal korrekt mit Hilfe der R ge der berlangen Verfahrensdauer erhoben werden. Land und Bund als jeweilige Klagegegner sehen sich zunehmend diesen Anspr chen ausgesetzt. Die Richterschaft muss sich auf die neuen Anforderungen, auch in formaler Hinsicht, einstellen. Der neue Handkommentarkommentiert die neuen 198-201 GVG und die korrespondierenden Vorschriften in den Gerichtsordnungendeckt die Besonderheiten f r alle Gerichtsbarkeiten ab erl utert Schritt f r Schritt das neue Verfahren undgibt konkrete Handlungsanweisungen zum anwaltlichen, beh rdlichen und richterlichem Handeln.Zur rechten Zeit Die ersten Verfahren gelangen jetzt zu den Gerichten, die hierf r Spezialzust ndigkeiten begr ndet haben. Erste Entscheidungen lassen Streitst nde, Auslegungstendenzen und Argumentationslinien erkennen, die von der Kommentierung bereits ber cksichtigt werden. Die hervorragenden AutorenRiOLG Dr. Martin Marx, Mitglied eines f r R gen bei berlangen Gerichtsverfahren zust ndigen Senats undRA Dr. Werner Roderfeld beleuchten den Themenkomplex anwaltlicher wie richterlicher Sicht, was einen hohen Praxisbezug garantiert.