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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt sich mit den Voraussetzungen, Möglichkeiten und Folgen der Vorschriften des 17. Titels (§§ 198 bis 201) GVG auseinander, der einen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorsieht.Der Rechtsschutz eines Bürgers ist in Deutschland ein hohes Gut, der er sich auch im GG wiederfindet. Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt sich mit den Voraussetzungen, Möglichkeiten und Folgen der Vorschriften des 17. Titels (§§ 198 bis 201) GVG auseinander, der einen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorsieht.Der Rechtsschutz eines Bürgers ist in Deutschland ein hohes Gut, der er sich auch im GG wiederfindet. Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG eröffnet jedem Bürger eine Rechtsschutzgarantie, wenn er durch öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird. Diese Rechtsschutzgarantie beinhaltet zwar die Garantie auf einen wirksamen Rechtsschutz, zeitliche Vorgaben sind ihr aber nicht zu entnehmen. Auch den einzelnen, jeweils für die verschiedenen Gerichtsbarkeiten geltenden Verfahrensvorschriften vor Einführung des ÜberlVfRSchG sahenkeine zeitlichen Vorgaben für gerichtliche Entscheidungen vor.