Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Fachhochschule Kiel (Institut für Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Projektarbeit zum Thema Windkraft / Weminar Verfahrensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Windkraft hat in Deutschland so viele Befürworter wie Gegner. Letztere versuchen Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen auf vielerlei Art zu verhindern, unter anderem auch auf dem Rechtsweg. Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, welcher Gegner zu welcher Zeit welchen Rechtsbehelf bemühen kann und welche Erfolgsaussichten er dabei hat. Neben dem "klassischen" Rechtsschutz vor Gerichten soll auch anführt werden, welche weiteren Möglichkeiten das Recht bietet, dem ungeliebten "Spargel" einen Riegel vorzuschieben. Das soll als Rechtsschutz im weiteren Sinne gelten.Eine Windkraftanlage kann verschiedene Gegner haben. Hier sind Eigentümer bzw. Besitzer des Grundstücks, Nachbarn einer zukünftigen oder bereits bestehenden Windenergieanlage, Gemeinden - sowohl diejenigen, in deren Gebiet sich die Anlage befindet als auch angrenzende - und Naturschutzvereine zu nennen. Diese können zu unterschiedlichen Zeitpunkten rechtlich aktiv werden. Dies kann während oder nach der Aufstellung eines Raumordnungs- oder Bauleitplans sein. Ebenso können die Betroffenen gegen die Genehmigung eines konkreten Windkraftprojektes vorgehen wollen oder zumindest eine Verbesserung ihrer eigenen Position bzw. Kompensation für die Benachteiligung anstreben, wenn die Anlage bereits steht. Vor der Erläuterung verschiedener Rechtsschutzmöglichkeiten anhand der einzelnen Zeitpunkte, an denen ein rechtliches Tätigwerden möglich sein könnte, sollen zunächst einmal die möglichen Gegner der Reihe nach vorgestellt werden. Dabei soll auch ihre Motivation, sich gegen ein Windkraftprojekt zu wenden, genannt werden, um ihren Widerstand und ihr Klagebegehren plausibel zu machen.Der Eigentümer ist derjenige, dem das Grundstück gehört, auf dem die Windenergieanlage gebautwerden soll. Besitzer ist dagegen derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt, i.d.R. derjenige, der es als Mieter oder Pächter nutzt. Es mag nicht häufig vorkommen, dass entweder der Eigentümer gegen den Willen eines derzeitigen Besitzers des Grundstücks oder anders herum ein Besitzer ohne die Billigung des Eigentümers eine Windkraftanlage errichten lassen will. In diesen Fällen jedoch, wenn der Bauherr sich vom jeweils anderen Berechtigten eines Grundstücks unterscheitet, wird letzterer versuchen wollen, einen Konflikt rechtlich für sich zu entscheiden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.