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Der Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt ist ein wesentliches Element des Rechtsstaates. In den westeuropäischen Staaten wird Verwaltungsrechtsschutz in ganz unterschiedlicher Form und mit unterschiedlichem Ziel gewährt. In Frankreich steht z.B. die Kontrolle der Verwaltung im Vordergrund, in Deutschland dagegen der Rechtsschutz des Einzelnen.
Die Niederlande verfügen erst seit dem Jahr 1994 über einen Verwaltungsrechtsschutz, der den Anforderungen der EMRK genügt. Die Einflüsse des französischen, aber auch des deutschen Rechtsschutzsystems beim Erlass des maßgeblichen Gesetzes, dem
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Produktbeschreibung
Der Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt ist ein wesentliches Element des Rechtsstaates. In den westeuropäischen Staaten wird Verwaltungsrechtsschutz in ganz unterschiedlicher Form und mit unterschiedlichem Ziel gewährt. In Frankreich steht z.B. die Kontrolle der Verwaltung im Vordergrund, in Deutschland dagegen der Rechtsschutz des Einzelnen.

Die Niederlande verfügen erst seit dem Jahr 1994 über einen Verwaltungsrechtsschutz, der den Anforderungen der EMRK genügt. Die Einflüsse des französischen, aber auch des deutschen Rechtsschutzsystems beim Erlass des maßgeblichen Gesetzes, dem algemene wet bestuursrecht (Awb), das Verwaltungsverfahrensgesetz und Verwaltungsgerichtsordnung enthält, sind deutlich erkennbar. So sind die Zugangsvoraussetzungen zum Rechtsschutz in den Niederlanden wie in Frankreich relativ niedrig. Es bedarf nicht der Verletzung eines subjektiven Rechts, sondern lediglich der individueller Interessen. Gleichwohl steht der Rechtsschutz des Einzelnen im Vordergrund. Die Kontrolle findet nur innerhalb der Grenzen des klägerischen Vortrages statt. Zudem wird ein effektiver Rechtsschutz durch Verfahrensgarantien wie den Untersuchungsgrundsatz gewährleistet. Die Durchführung eines Vorverfahrens bietet eine zusätzliche Kontrolle. Daneben ist das gerichtliche Verfahren von einer hohen Kontrolldichte geprägt, die durch die im Awb normierten Prüfungskriterien gesteuert wird. Obwohl Ermessensentscheidungen der Verwaltung in den Niederlanden nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind, zeigt die einschlägige Rechtsprechung, dass sich die Kontrollintensität daran orientiert, ob und wie stark in die Rechte des Einzelnen eingegriffen wird.

Die Untersuchung weist nach, dass der Rechtsschutz des Einzelnen gegen die öffentliche Gewalt in den Niederlanden eine hohe Qualität erreicht.
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Autorenporträt
Barbara Ooms-Gnauck, geboren 1957 in Antwerpen/Belgien, absolvierte 1976 ihr Abitur in Bonn, studierte zunächst Chemie und dann Ernährungswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Im April 1983 schloss sie ihr Studium mit dem akademischen Grad Dipl. Oecotroph. ab. In den folgenden Jahren arbeitete sie für die Familienbildungsstätte Bonn im Bereich "Ernährung für Allergiker" und als Ernährungsberaterin in einer Arztpraxis in Mainz. In den Jahren 1996 bis 2001 studierte sie Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Ab 2002 absolvierte sie ihre Referendarzeit am Landgericht Kassel. Seit September 2004 ist sie als Rechtsanwältin in Erfurt tätig. Parallel zu dieser Tätigkeit verfasste sie ihre Dissertation.