Die steuerliche Außenprüfung ist in ihrer verfassungsrechtlichen und fiskalischen Relevanz ein bedeutsames finanzbehördliches Instrument. Während der Rechtsschutz bei den meisten wiederkehrenden Maßnahmen der Außenprüfung eindeutig ist, besteht Streit bei der rechtlichen Würdigung sonstiger Mitwirkungsmaßnahmen. Insbesondere ist nicht abschließend geklärt, ob die durch das Jahressteuergesetz 2009 eingeführten Verzögerungsgelder einen Rückschluss auf die Rechtsnatur sonstiger Mitwirkungsverlangen innerhalb einer Außenprüfung zulassen. Die Aktualität dieses Themas besteht auch im Hinblick auf die europarechtlichen Vorgaben eines rechtzeitigen Rechtsschutzes, zumal die Zeitspanne von der in Rede stehenden Mitwirkungsmaßnahme bis zu ihrer höchstrichterlichen Klärung durchaus Jahrzehnte betragen kann.