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Zur Beschleunigung des für die Energiewende notwendigen Stromnetzausbaus wurde 2011 durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz und den Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ein mehrstufiges Planungssystem geschaffen. Klagen gegen die grundlegend neukonzipierten Ausbauplanungen sollen nach der gesetzgeberischen Vorstellung erst auf der letzten Planungsstufe zulässig sein. Thomas Recht untersucht dieses Modell der Rechtsschutzkonzentration auf die abschließende Planfeststellung unter Berücksichtigung nationaler, unions- und völkerrechtlicher Vorgaben für den Individualrechtsschutz und…mehr

Produktbeschreibung
Zur Beschleunigung des für die Energiewende notwendigen Stromnetzausbaus wurde 2011 durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz und den Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ein mehrstufiges Planungssystem geschaffen. Klagen gegen die grundlegend neukonzipierten Ausbauplanungen sollen nach der gesetzgeberischen Vorstellung erst auf der letzten Planungsstufe zulässig sein. Thomas Recht untersucht dieses Modell der Rechtsschutzkonzentration auf die abschließende Planfeststellung unter Berücksichtigung nationaler, unions- und völkerrechtlicher Vorgaben für den Individualrechtsschutz und die Verbandsklagerechte. Dazu nimmt er die Rechtswirkungen aller der Vorhabenzulassung vorlaufenden Planungsstufen in den Blick, widmet sich Fragen des Rechtsschutzes in allen maßgeblichen Konstellationen und würdigt das grundlegende Rechtsschutzmodell unter dem Blickwinkel der beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung schließlich auch rechtspolitisch.
Autorenporträt
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn; Hilfskraft bei der Bundesnetzagentur; Rechtsreferendariat am Landgericht Köln, seit 2019 in der öffentlichen Verwaltung tätig.