Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Agrarwissenschaften, Note: 1,7, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für Landwirtschaftsrecht), Veranstaltung: Umweltrecht, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt sich mit dem Rechtsschutz im Umweltrecht auseinander. Dabei ist vorrangig zu definieren, um was es sich beim Umweltrecht und beim Rechtsschutz handelt.
Rechtsschutz ist der allgemein durch die Rechtsordnung gewährleistete Schutz der Rechtsgüter vor Verletzung und Gefährdung, wobei er durch besondere, von der Rechtsordnung bereitgestellte Verfahren geltend zu machen ist.
Umweltrecht wird von der herrschenden Lehre definiert als die Gesamtheit der Rechtsgrundlagen, die dem Schutz der Umwelt zu dienen bestimmt sind. Eine andere Definition kommt zu einer komplexeren Beschreibung der Rechtsmaterie: Ziel des Umweltrechts ist die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, dazu bedient sich dieser Rechtsbereich primär bestimmter Steuerungs- und Kontrollrechte des gesamten geltenden Rechts, aber auch ökonomische Anreize des Umweltschutzes werden rechtlich kodifiziert.
Durch diese Definitionen wird deutlich, wie komplex das Umweltrecht ist und dass es in viele Rechtsbereiche, wie beispielsweise das öffentliche Recht (Verwaltungsrecht), Verfassungsrecht (Art. 20a GG), das Strafrecht (Umweltstrafrecht) und auch das Zivilrecht (Haftungsregelungen und Nachbarschaftssachen) vordringt. Die Gesamtheit des Rechtsschutzes in all diesen Bereichen ist im Rahmen einer Seminararbeit nicht darstellbar, weshalb sich diese Arbeit vor allem mit dem öffentlichen Umweltrecht und insbesondere mit dem Rechtsschutz im Verwaltungsrecht befasst.
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Rechtsschutz ist der allgemein durch die Rechtsordnung gewährleistete Schutz der Rechtsgüter vor Verletzung und Gefährdung, wobei er durch besondere, von der Rechtsordnung bereitgestellte Verfahren geltend zu machen ist.
Umweltrecht wird von der herrschenden Lehre definiert als die Gesamtheit der Rechtsgrundlagen, die dem Schutz der Umwelt zu dienen bestimmt sind. Eine andere Definition kommt zu einer komplexeren Beschreibung der Rechtsmaterie: Ziel des Umweltrechts ist die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, dazu bedient sich dieser Rechtsbereich primär bestimmter Steuerungs- und Kontrollrechte des gesamten geltenden Rechts, aber auch ökonomische Anreize des Umweltschutzes werden rechtlich kodifiziert.
Durch diese Definitionen wird deutlich, wie komplex das Umweltrecht ist und dass es in viele Rechtsbereiche, wie beispielsweise das öffentliche Recht (Verwaltungsrecht), Verfassungsrecht (Art. 20a GG), das Strafrecht (Umweltstrafrecht) und auch das Zivilrecht (Haftungsregelungen und Nachbarschaftssachen) vordringt. Die Gesamtheit des Rechtsschutzes in all diesen Bereichen ist im Rahmen einer Seminararbeit nicht darstellbar, weshalb sich diese Arbeit vor allem mit dem öffentlichen Umweltrecht und insbesondere mit dem Rechtsschutz im Verwaltungsrecht befasst.
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