Durch zunehmenden Wettbewerb um öffentliche Aufträge gewinnt auch der Rechtschutz für Bieter zunehmend an Bedeutung. Die Anforderung des EuGH, das Vergaberecht müsse dem Schutz der Bieter vor der Willkür der Auftraggeber dienen, wird in Deutschland durch das Instrumentarium des Nachprüfungsverfahrens effektiv umgesetzt. Es hat sich als schnellster und kostengünstigster Rechtsschutz bewährt und verhindert zugleich eine Verzögerung notwendiger Investitionen.
Das vorliegende Werk erläutert die Entwicklungslinien des Nachprüfungsverfahrens und ist somit ein praktischer und aktueller Wegweiser für alle Beteiligten. Darüber hinaus werden auch die alternativen oder ergänzenden Rechtsschutzmöglichkeiten dargestellt, die weniger im Vordergrund stehen und deshalb in der vergaberechtlichen Literatur bisher kaum Beachtung fanden. Dies gilt etwa für mögliche Schadensersatzansprüche zivilrechtlicher Art oder die neue Möglichkeit, einen anderen Bieter auf Unterlassung nach UWG in Anspruch zu nehmen, der ohne Vergabeverfahren einen Beschaffungsvertrag abschließt.
Behandelt werden auch die europarechtlichen Grundlagen des vergaberechtlichen Rechtsschutzes und die neuerdings zunehmend sich durchsetzende Möglichkeit, unterhalb der Schwellenwerte und im Bereich der Beschaffung von militärischen Rüstungsgütern verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
Das vorliegende Werk erläutert die Entwicklungslinien des Nachprüfungsverfahrens und ist somit ein praktischer und aktueller Wegweiser für alle Beteiligten. Darüber hinaus werden auch die alternativen oder ergänzenden Rechtsschutzmöglichkeiten dargestellt, die weniger im Vordergrund stehen und deshalb in der vergaberechtlichen Literatur bisher kaum Beachtung fanden. Dies gilt etwa für mögliche Schadensersatzansprüche zivilrechtlicher Art oder die neue Möglichkeit, einen anderen Bieter auf Unterlassung nach UWG in Anspruch zu nehmen, der ohne Vergabeverfahren einen Beschaffungsvertrag abschließt.
Behandelt werden auch die europarechtlichen Grundlagen des vergaberechtlichen Rechtsschutzes und die neuerdings zunehmend sich durchsetzende Möglichkeit, unterhalb der Schwellenwerte und im Bereich der Beschaffung von militärischen Rüstungsgütern verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.