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Zur Gewährleistung einer möglichst umfassenden Gesundheitsversorgung hat der Gesetzgeber mit der Krankenhausplanung ein staatliches Verteilungssystem etabliert, bei dem die Entscheidung über die Zulassung eines Krankenhauses zur Teilnahme an der stationären Krankenversorgung in den Händen der zuständigen Landesbehörden liegt. Der bei dieser Entscheidung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigte Krankenhausträger wird, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, die Gerichte anrufen. Die Autorin befasst sich mit der praktisch relevanten Frage nach den Rechtsschutzmöglichkeiten eines…mehr

Produktbeschreibung
Zur Gewährleistung einer möglichst umfassenden Gesundheitsversorgung hat der Gesetzgeber mit der Krankenhausplanung ein staatliches Verteilungssystem etabliert, bei dem die Entscheidung über die Zulassung eines Krankenhauses zur Teilnahme an der stationären Krankenversorgung in den Händen der zuständigen Landesbehörden liegt. Der bei dieser Entscheidung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigte Krankenhausträger wird, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, die Gerichte anrufen. Die Autorin befasst sich mit der praktisch relevanten Frage nach den Rechtsschutzmöglichkeiten eines Krankenhausträgers gegen Maßnahmen der Krankenhausplanung. Sie zeigt Gegenstand und Kontrollintensität der gerichtlichen Überprüfbarkeit von krankenhausplanerischen Maßnahmen auf und bietet eine sorgfältige Darstellung der zahlreichen Rechtsschutzprobleme und Rechtsschutzmöglichkeiten nach geltendem Verwaltungsprozessrecht.
Autorenporträt
Vanessa Christin Multmeier, geboren 1981 in Hamm, studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Nach Auslandsaufenthalten in Lausanne und Brüssel legte sie 2006 das Erste juristische Staatsexamen am OLG Hamm ab. Während der Erstellung der Dissertation arbeitete sie bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Hamburg. Ebenfalls in Hamburg absolvierte die Autorin das Referendariat, das sie Mitte 2011 mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg abschloss.