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Der neue Kommentar zu den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen!
Der vorliegende Kommentar behandelt alle wesentlichen in der täglichen Praxis anfallenden Rechtsfragen zum Deckungsschutz, jeweils orientiert an der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder - soweit diese fehlt - an der Rechtsprechung der Instanzgerichte.
Die Autoren konzentrieren sich insbesondere auf die aktuelle Rechtsprechung. Ältere Entscheidungen werden nur dann zitiert, wenn es keine neueren Urteile gibt. Erstmalig werden die ARB 2000 unmittelbar kommentiert, zumal sie nur wenig von den ARB 94 abweichen,
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Produktbeschreibung
Der neue Kommentar zu den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen!
Der vorliegende Kommentar behandelt alle wesentlichen in der täglichen Praxis anfallenden Rechtsfragen zum Deckungsschutz, jeweils orientiert an der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder - soweit diese fehlt - an der Rechtsprechung der Instanzgerichte.

Die Autoren konzentrieren sich insbesondere auf die aktuelle Rechtsprechung. Ältere Entscheidungen werden nur dann zitiert, wenn es keine neueren Urteile gibt. Erstmalig werden die ARB 2000 unmittelbar kommentiert, zumal sie nur wenig von den ARB 94 abweichen, während der Marktanteil der ARB 75 immer geringer wird. Soweit die ARB 2000 von den ARB 94 und ARB 75 abweichen, wird auf diese Abweichungen hingewiesen.

Der Kommentar befasst sich auch mit den für die Rechtsschutzversicherung wichtigen Vorschriften des VVG; kommentiert werden insbesondere die VVG-Vorschriften für die Rechtsschutzversicherung (§ 158 l bis 158 o VVG).
Die tägliche Herausforderung für jeden Rechtsanwalt und für alle
RS-Versicherer: Wie gut kennen Sie sich aus? (Problemfälle der neuesten Rechtsprechung)
- Umfang der Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers (mit Kausalitätsproblematik).
- Deckungsschutz für vorbeugende Unterlassungsklagen?
- Rechtsschutz für abgetretene Ansprüche?
- Versicherungsfall bei problematischer Zeitpunktbestimmung: Kausalereignis oder Schadenseintritt?
- Branchenbezogener Risikoausschluss (Bauklausel) und Deckung für Beratungsfehler, Finanzierungsfehler etc.
- Bindungswirkung des rechtskräftigen Hauptprozesses für den Deckungsprozess?
- Aktivlegitimation Mitversicherter im Deckungsprozess?
- Rechtsnatur der Deckungszusage?

Es handelt sich um einen Kommentar aus der Praxis für die Praxis.
Autorenporträt
Rechtsanwalt Dr. Hubert W. van Bühren, Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln und Seniorpartner einer Kanzlei, ist seit mehr als 30 Jahren auf dem Gebiet des Versicherungsrechts und des Verkehrsrechts tätig. Rechtsanwalt Helmut Plote ist Leiter des Bereichs Schaden bei dem größten europäischen Rechtsschutzversicherer; darüber hinaus ist er auch in der juristischen Fortbildung aktiv.