Zum Werk:
Seit Herbst 1994 verwendet die Mehrzahl der Versicherer in zunehmendem Maße - trotz Wegfall der Genehmigungspflicht für allgemeine Versicherungsbedingungen - die ARB 94 für Neuabschlüsse.
Mit diesen neuen ARB, an deren Entwicklung Walter Harbauer maßgeblich beteiligt war, wurde noch das gesamte Leistungsprogramm der Rechtsschutzversicherung in eine verständliche und präzise Form gebracht. Zwar wurde der Umfang der Versicherungsdeckung nicht grundlegend umgestaltet, aber doch in einer Reihe von Punkten erweitert, verändert oder in Anpassung an die Rechtsprechung präzisiert.
Zur Neuauflage:
Die 7. Auflage des Kommentars erläutert die ARB 94 (in Form der unverbindlich empfohlenen Musterbedingungen des Verbandes der Schadensversicherer) und geht dabei insbesondere auf die Unterschiede zu den ARB 75 ein. Darüber hinaus wurden - erstmals in der 7. Auflage - die ARB 2000 in dem Umfang vollständig mitberücksichtigt, in welchem sie Abweichungen zu den ARB 94 beinhalten.
Seit Herbst 1994 verwendet die Mehrzahl der Versicherer in zunehmendem Maße - trotz Wegfall der Genehmigungspflicht für allgemeine Versicherungsbedingungen - die ARB 94 für Neuabschlüsse.
Mit diesen neuen ARB, an deren Entwicklung Walter Harbauer maßgeblich beteiligt war, wurde noch das gesamte Leistungsprogramm der Rechtsschutzversicherung in eine verständliche und präzise Form gebracht. Zwar wurde der Umfang der Versicherungsdeckung nicht grundlegend umgestaltet, aber doch in einer Reihe von Punkten erweitert, verändert oder in Anpassung an die Rechtsprechung präzisiert.
Zur Neuauflage:
Die 7. Auflage des Kommentars erläutert die ARB 94 (in Form der unverbindlich empfohlenen Musterbedingungen des Verbandes der Schadensversicherer) und geht dabei insbesondere auf die Unterschiede zu den ARB 75 ein. Darüber hinaus wurden - erstmals in der 7. Auflage - die ARB 2000 in dem Umfang vollständig mitberücksichtigt, in welchem sie Abweichungen zu den ARB 94 beinhalten.