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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung: Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Durchführungsverordnung für Kartellverfahren, die VO 1/2003, hat die Europäische Gemeinschaft die bisher umfangreichste und tief greifendste Veränderung im Europäischen Wettbewerbsrecht realisiert. Schrifttum und Praxis bemängelten das sinkende Maß an Rechtssicherheit für Unternehmen, welches insbesondere…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung:
Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Durchführungsverordnung für Kartellverfahren, die VO 1/2003, hat die Europäische Gemeinschaft die bisher umfangreichste und tief greifendste Veränderung im Europäischen Wettbewerbsrecht realisiert.
Schrifttum und Praxis bemängelten das sinkende Maß an Rechtssicherheit für Unternehmen, welches insbesondere für die risikoreichen FuE-Vereinbarungen besteht. Hervorgerufen wird Rechtsunsicherheit sowohl durch die nunmehr zu praktizierende Selbstveranlagung als auch durch die dezentrale Anwendung der Wettbewerbsregeln. Im Rahmen der Diplomarbeit werden diese Probleme aufgegriffen und Lösungsansätze diskutiert.
Im ersten Hauptteil der Arbeit werden Instrumente hinsichtlich Inhalt und Rechtsverbindlichkeit untersucht, anhand derer eine Beurteilung von FuE-Kooperation erleichtert werden soll. Insbesondere wird auf die umstrittene Stellung der Gruppenfreistellungsverordnungen eingegangen und gezeigt, dass diesen auch weiterhin eine bindende Wirkung zukommt.
Der zweite Hauptteil beschäftigt sich mit der Dezentralisierung. Dabei wird die Anwendung der Wettbewerbsregeln durch nationale Behörden und Gerichte analysiert. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die neue Verfahrensverordnung und die Bekanntmachungen insgesamt gute Lösungsansätze bieten, eine uneinheitliche Anwendung des Art. 81 EG zu unterbinden. Dennoch wird auch auf Problempunkte eingegangen, die im Einzelfall auftreten können.
Abschleißend wird auf Grundlage der Erkenntnisse dieser Untersuchung ein Leitfaden zur kartellrechtlichen Beurteilung von FuE-Kooperationen erstellt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsübersichti
Inhaltsverzeichnisii
Abkürzungsverzeichnisvii
A.Einleitung1
I.Einführung1
II.Gang der Untersuchung2
B.Art. 81 EG im Lichte der Kartellverfahrensreform3
I.Art. 81 EG unter VO 17/623
1.Das Verbotssystem mit Erlaubnisvorbehalt3
2.Verfahren vor der Kommission3
II.Art. 81 EG unter der neuen Verfahrensvorschrift VO 1/20035
1.Notwendigkeit und Intention der Reform5
2.Legalausnahmeprinzip6
3.Dezentralisierung7
a.Nationale Wettbewerbsbehörden8
b.Nationale Gerichte8
4.Sonstige Regelungen der VO 1/20039
III.Zusammenfassung9
C.FuE-Kooperationen aus ökonomischer und wettbewerbsrechtlicher Sicht11
I.Ökonomische Beurteilung von FuE-Kooperationen11
1.Forschung und Entwicklung als Wettbewerbsfaktor11
2.Kooperationen in Forschung und Entwicklung12
a.Beweggründe und Formen12
b.Nebenabreden13
c.Vor- und Nachteile der gemeinsamen Forschung und Entwicklung15
aa.Vorteile15
bb.Nachteile17
3.Aufgaben des Kartellrechts18
II.FuE-Kooperationen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht18
1.Zielkonflikt18
2.Lösungsansatz19
III.Zusammenfassung20
D.Rechtssicherheit bei Kooperationen in Forschung und Entwicklung21
I.Problemstellung und Abgrenzung zu anderen Kooperationen21
II.Beurteilung anhand von Gruppenfreistellungsverordnungen22
1.GVOen im Anmelde- und Genehmigungssystem22
a.Rechtsgrundlagen22
b.Rechtliche Wirkung23
2.GVOen im System der Legalausnahme24
a.Intention der VO 1/200324
b.Verbindlichkeit von Gruppenfreistellungsverordnungen25
aa.Standpunkt der deklaratorischen Wirkung25
(1)Deklaratorische Wirkung aufgrund des Legalausnahmesystems25
(2)Fehlende Rechtsgrundlage für GVOen26
(3)GVOen als unwiderlegbare Vermutung26
bb.Standpunkt der konstitutiven Wirkung26
(1)Trennung von Einzel- und Gruppenfreistellung27
(2)Ermächtigung...
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