Diese Arbeit befasst sich zu Beginn mit der Rechtsstellung des, durch das IRÄG 2010 neu geschaffenen Sanierungsverwalters. Es wird auf die drei gängigen Theorien (Amtstheorie, Vertretertheorie und Organtheorie) eingegangen und versucht diese auf den Sanierungsverwalter umzulegen. In weiterer Folge wird auf die Aufgaben und Pflichten des Schuldners im Rahmen der Eigenverwaltung eingegangen, um im nächsten Schritt die Kompetenzen des Sanierungsverwalters möglichst umfassend darlegen zu können.
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