Der Zugang zur Justiz ist das konkrete Mittel zur Geltendmachung des Rechts aller auf Achtung der Umweltschutzbestimmungen und bildet daher das wesentliche Element ihrer Anwendung. Der Zugang zur Justiz im Namen des Umweltschutzes ist jedoch nicht einfach. Eine Anpassung der geltenden Verfahrensvorschriften ist daher grundsätzlich erforderlich, um das Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zu gewährleisten. So haben die Gerichtsbarkeiten der afrikanischen Gemeinschaft wie der CJECOWAS und der CJCAE zum Umweltschutz beigetragen, auch wenn letzterer unzureichend erscheint und verbessert werden muss, um effektiver zu sein.