Dank des Internets stehen den Verbrauchern von Bankprodukten neue Bank- und Transaktionsdienstleistungen zur Verfügung. Die heutigen Technologien bieten jedoch zahlreiche Möglichkeiten für den Missbrauch von Zahlungskarten. Gestern waren es Telefon, SMS, heute Spam und E-Mail, mit denen man leicht eine Zahlungskarte anlocken kann. Zunehmend steigt auch die Zahl der potenziellen Opfer von Veruntreuung. In Bezug auf die in den CEMAC-Texten und der Rechtsprechung vorgesehenen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Phishing von Bankkarten ist Folgendes zu beachten: Wenn keine grobe Fahrlässigkeit des Kunden vorliegt, haftet die Bank und ist zur Rückzahlung der Beträge verpflichtet, die unrechtmäßig vom Konto des Opfers abgebucht wurden. Umgekehrt wird diese Haftung ausgeschlossen, wenn dem geschädigten Kunden grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. In diesem Fall ist der Kunde für den Missbrauch der Bankdaten verantwortlich, da er angesichts von Spam-Mails und Nachrichten, in denen persönliche und vertrauliche Informationen angefordert werden, nicht vorsichtig genug war.