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Das Programm zur wirtschaftlichen Stärkung der Russisch-Orthodoxen Kirche durch die Übertragung von schwerwiegenden Sachwerten in Form von Immobilien wurde schließlich durch das Föderale Gesetz Nr. 327-FZ vom 30.11.2010 abgeschlossen. "Über die Übertragung von staatlichem oder kommunalem Eigentum an religiöse Organisationen", das von russischen Juristen als "Gesetz über die Kirchenrestitution" bezeichnet wird und am 05.12.2010 in Kraft getreten ist.Unter den neuen Bedingungen der staatlichen Unterstützung des russischen Staates für religiöse Organisationen ist es notwendig, die Möglichkeiten,…mehr

Produktbeschreibung
Das Programm zur wirtschaftlichen Stärkung der Russisch-Orthodoxen Kirche durch die Übertragung von schwerwiegenden Sachwerten in Form von Immobilien wurde schließlich durch das Föderale Gesetz Nr. 327-FZ vom 30.11.2010 abgeschlossen. "Über die Übertragung von staatlichem oder kommunalem Eigentum an religiöse Organisationen", das von russischen Juristen als "Gesetz über die Kirchenrestitution" bezeichnet wird und am 05.12.2010 in Kraft getreten ist.Unter den neuen Bedingungen der staatlichen Unterstützung des russischen Staates für religiöse Organisationen ist es notwendig, die Möglichkeiten, die solchen Organisationen eingeräumt werden, ihre rechtlichen Befugnisse, ihre Rechtsfähigkeit und ihre rechtliche Verantwortung in der gegenwärtigen russischen Gesetzgebung, insbesondere im Bereich der Boden- und Eigentumsverhältnisse, klar zu verstehen.In den Artikeln betrachtet der Autor normativ-rechtliche Akte der Russischen Föderation in den letzten Jahren, die die Tätigkeit religiöser Organisationen betreffen, in denen eine immer ausgeprägtere "Symphonie von Macht und Kirche" und eine deutliche Entsäkularisierung (im rechtlichen Sinne) durch die Hände der russischen Staatsmacht zu beobachten ist.
Autorenporträt
A.V. Tolmachev est né en 1964 à Tedzhen, République socialiste soviétique de Turkménistan. Formation : faculté de technologie, MISIS ; faculté de pédagogie et de psychologie, Institut pédagogique d'État de Moscou V.I. Lénine ; faculté d'assurance, NIFI ; faculté de droit, université d'État de Moscou Lomonossov ; faculté de philosophie et de théologie, Église orthodoxe russe Saint-Jean le Théologien. Il est titulaire d'un doctorat en droit et d'un doctorat en théologie.