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Das Recht bedarf einer seriösen theoretischen Fundierung, um seine gesellschaftlichen Funktionen zu erfüllen. Darüber herrscht weitgehend Einigkeit in der Rechtswissenschaft. Ausgehend von dieser Prämisse analysieren anerkannte Wissenschaftler in dem Band rechtstheoretisch brisante Fragen wie die Normenhierarchie oder die Vereinbarkeit inter- und supranationaler Rechtsprechung mit den rechtstheoretischen Grundlagen verschiedener Staaten. Vorangestellt wird eine Definition des Begriffs "Recht", die jüngere internationale Entwicklungen berücksichtigt.
Darüber, dass Recht ohne eine seriöse
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Produktbeschreibung
Das Recht bedarf einer seriösen theoretischen Fundierung, um seine gesellschaftlichen Funktionen zu erfüllen. Darüber herrscht weitgehend Einigkeit in der Rechtswissenschaft. Ausgehend von dieser Prämisse analysieren anerkannte Wissenschaftler in dem Band rechtstheoretisch brisante Fragen wie die Normenhierarchie oder die Vereinbarkeit inter- und supranationaler Rechtsprechung mit den rechtstheoretischen Grundlagen verschiedener Staaten. Vorangestellt wird eine Definition des Begriffs "Recht", die jüngere internationale Entwicklungen berücksichtigt.
Darüber, dass Recht ohne eine seriöse theoretische Fundierung nur schwerlich in der Lage sein wird, seine mannigfaltigen gesellschaftlichen Funktionen in zufrieden stellender Weise zu erfüllen, herrscht in der Rechtswissenschaft weitgehend Einigkeit.

Von dieser Prämisse ausgehend versucht der hier vorgelegte Band, beginnend bei einer Definition des Begriffs "Recht", bei der auch jüngere internationale Entwicklungen in diesem Bereich eingehend zur Sprache gebracht werden, rechtstheoretisch brisante Fragen wie die nach der Normenhierarchie in einem internationalen Mehrebenensystem, der Vereinbarkeit inter- und supranationaler Rechtsprechung mit den theoretischen Grundlagen der Rechtssysteme in verschiedenen betroffenen Staaten und die Fortentwicklung eben dieser Grundlagen angesichts der steigenden Bedeutung von über das eigene System hinausgehender Rechtsfortbildung eingehend zu analysieren.

Die Liste der Autoren des Bandes vereinigt einige der hochkarätigsten diesbezüglichen Denker der Rechtswissenschaft des deutschsprachigen Raumes, namentlich auch solcher aus Österreich, wodurch, ebenso wie durch die einschlägig bestens ausgewiesenen Herausgeber, sicher gestellt ist, dass der Band "Rechtstheorie. Rechtsbegriff – Dynamik – Auslegung" wesentlich zum Fortschritt der Rechtswissenschaft beitragen wird.

Autorenporträt
Bernd-Christian Funk, o. Univ.-Prof. Dr., ist Professor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.
 
Stefan Griller, Univ.-Prof. Dr., war Professor für Öffentliches Recht und Europarecht und Leiter des Forschungsinstituts für Europafragen der Wirtschaftsuniversität Wien und so wie heute Präsident von ECSA Austria. Seit 2010 ist er Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Staatsorganisationsrechts und des Europäischen Verfassungsrechts am Fachbereich Öffentliches Recht der Paris-Lodron-Universität Salzburg.
 
Clemens Jabloner, Univ.-Prof. Dr., ist seit 1993 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs in Wien und Professor für Verfassungsrecht an der Universität Wien.
 
Michael Pawlik, Prof. Dr. LL.M., hatte den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock inne. Heute forscht und lehrt er an der Universität Regensburg Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie.
 
Michael Potacs, Univ.-Prof. DDr., wirkte als Professor für Öffentliches Recht an der Universität Klagenfurt. Seit 2010 forscht und lehrt er im Rahmen des Instituts für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien.
 
Heinz Peter Rill, em. o. Univ.-Prof. Dr., war bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2003 Vorstand des Instituts für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
 
Robert Schick, HR Dr., ist Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs und Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs in Wien.
 
Theodor Schilling, PD Dr. LL.M., ist außerplanmäßiger Professor an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Professor an der Andrássy- Universität Budapest.
 
Rudolf Streinz, Prof. Dr., hatte den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität Beyreuth inne. 2003 wechselte er an die Ludwig-Maximilians-Universität München auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht.
 
Ewald Wiederin, Univ.-Prof. Dr., war Universitätsprofessor für Allgemeine Staatslehre, Verwaltungslehre, Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Paris-Lodron-Universität Salzburg. 2009 wechselte er an das Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien.