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Diese Neuerscheinung ist als studienbegleitendes Lehrbuch für die juristische Ausbildung im Bereich des Grundlagenfachs Rechtstheorie. Dazu greift es auch die neuere rechtstheoretische Diskussion auf, die stärker als die traditionelle Rechtstheorie auf die kommunikativen und medialen Voraussetzungen des Rechts referiert. Die Grundprobleme und Grundbegriffe der Rechtstheorie werden im ersten Teil des Lehrbuchs plastisch dargelegt. Schwerpunkte bilden dabei die Regel- oder Normtheorie, die Systembildung im Recht sowie die Fragen der Anwendung des Rechts. Im zweiten Teil des Lehrbuchs wird die…mehr

Produktbeschreibung
Diese Neuerscheinung ist als studienbegleitendes Lehrbuch für die juristische Ausbildung im Bereich des Grundlagenfachs Rechtstheorie. Dazu greift es auch die neuere rechtstheoretische Diskussion auf, die stärker als die traditionelle Rechtstheorie auf die kommunikativen und medialen Voraussetzungen des Rechts referiert.
Die Grundprobleme und Grundbegriffe der Rechtstheorie werden im ersten Teil des Lehrbuchs plastisch dargelegt. Schwerpunkte bilden dabei die Regel- oder Normtheorie, die Systembildung im Recht sowie die Fragen der Anwendung des Rechts.
Im zweiten Teil des Lehrbuchs wird die kommunikations- und medientheoretische Grundlegung der Einführung stärker in den Vordergrund gerückt.
Dabei geht es zum einen um die Verdeutlichung des Angewiesenseins des Rechts auf Kommunikation und Kommunikationsmedien. Zum anderen wird unter dem Begriff der "Evolutionstheorie" kommunikations- und medientheoretisch eine Entwicklungsgeschichte des Rechts angesprochen.
- Rechtstheorie als Name und Programm
- Rechtssatz, Rechtsregel, Regelgebrauch
- Recht und Rechtssystem
- System der Systemtheorie
- Wirksamkeit und Geltung des Rechts
- Anwendung und Konkretisierung des Rechts
- Medien des Rechts
- Evolution des Rechts
- Schrift, Buchdruck, Massenmedien
- Internet als Paradigma einer "neuen Rechtskultur".
Für Studenten der Rechtswissenschaften und der Rechtsphilosophie, Referendare.
Autorenporträt
Thomas Vesting ist seit 2002 Professor für Öffentliches Recht, Recht und Theorie der Medien an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Forschungsgebiete: Medien- und Telekommunikationsrecht, Verfassungsrecht, Rechtstheorie, Informationsrechtliche Grundlagen des Verwaltungsrechts