Das Vergleichen ist eine Erkenntnistechnik mit langer Tradition. Als »Komparatistik« betrifft sie heute fast alle wissenschaftlichen Disziplinen, und in der Rechtswissenschaft hat die »Rechtsvergleichung« eine besondere Bedeutung erlangt. Das Aufeinandertreffen verschiedener Rechtsordnungen verlangt von Praxis und Wissenschaft, die Anwendbarkeit konkurrierender Entscheidungsgrundlagen und die Möglichkeiten ihrer Vereinheitlichung zu klären. Rechtsvergleichung hat für Staat, Verfassung und Gesellschaft immer eine große Rolle gespielt, wenn es darum ging, bestmögliche Lösungen im Wettbewerb rechtlicher Angebote zu finden. Die hier versammelten Aufsätze gehen den verschütteten historischen Dimensionen dieser - oft selbst diachron orientierten - Erkenntnismethode nach. Sie untersuchen Strategien historischer Vergleichspraxis vom Spätmittelalter über die Frühe Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert zugleich als kulturelles Phänomen des Wissenserwerbs.