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Die in den Unionsverträgen und in der Europäischen Menschenrechtskonvention „verfassten“ Werte – wir benennen sie daher Rechtswerte – sind Maß und Grenze zugleich für Rechtsetzung und Rechtsprechung. Aber sind sie auch Teil der Lebenswirklichkeiten und in aller Rechtsbewusstsein verinnerlicht? Zweifel kommen auf, ob diese Rechtswerte denn von allen, die in Europa leben, ihrer Idee nach geteilt werden. Auf ihre Wertschätzung und Einhaltung, auch durch neue Kulturen in Europa, ist erst recht in einer Zeit zu pochen, die von großer Orientierungslosigkeit, die gerne mit Globalisierung entschuldigt…mehr

Produktbeschreibung
Die in den Unionsverträgen und in der Europäischen Menschenrechtskonvention „verfassten“ Werte – wir benennen sie daher Rechtswerte – sind Maß und Grenze zugleich für Rechtsetzung und Rechtsprechung. Aber sind sie auch Teil der Lebenswirklichkeiten und in aller Rechtsbewusstsein verinnerlicht? Zweifel kommen auf, ob diese Rechtswerte denn von allen, die in Europa leben, ihrer Idee nach geteilt werden. Auf ihre Wertschätzung und Einhaltung, auch durch neue Kulturen in Europa, ist erst recht in einer Zeit zu pochen, die von großer Orientierungslosigkeit, die gerne mit Globalisierung entschuldigt wird, gekennzeichnet ist. Der europäischen Höchstrichterschaft wird hier eine Aufgabe gewiesen, das „europäische Erbe“, wie es in den Präambeln zu den Unionsverträgen als Gründungsfundament benannt wird, in ihrer Rechtsprechung zu verdeutlichen. Im Rahmen eines Symposiums an der Universität Salzburg im Oktober 2014 wurden die Europäischen Rechtswerte und ihre Erhalter in ausgewählter Runde hochkarätiger Gäste aus Rechtswissenschaft und Politik erläutert und diskutiert. Die Beiträge der Referentinnen und Referenten finden sich in vorliegendem Tagungsband wieder.