Was weltweit "gutes" oder "richtiges" Recht ist, folgt nicht aus inhaltlichen Vorgaben. Weder ein westlicher philosophischer noch z. B. ein islamischer oder ein fernöstlicher Ansatz können dies leisten. Modelle transnationalen Rechtsdenkens zeigen vielmehr: Der Universalismus westlichen Denkens oder das Modell einer materiellen Rechtsvereinheitlichung ist nicht umsetzbar. Allein das Toleranzprinzip des europäischen Ne bis in idem nach Art. 54 SDÜ/50 EUGr-Ch zeigt einen Weg auf. Dieses fragt danach, was die eine von der anderen Rechtsordnung noch akzeptieren muss und was sie nicht mehr akzeptieren kann. Deshalb kommt es allein auf Verfahrenslösungen an, welche die Sachgründe argumentativ herausarbeiten.
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