Die erbrechtliche Auflage (§§ 1940, 2192 ff. BGB) schafft eine Pflicht des mit ihr Beschwerten, der keine Berechtigung einer lebenden Person gegenübersteht. Sie erscheint daher auf den ersten Blick als Fremdkörper in einem Privatrechtssystem, dessen Regelungsgegenstand die Zuweisung von Rechten ist. Die dogmatischen Grundlagen der erbrechtlichen Auflage sind bis heute nicht abschließend geklärt. Daraus resultiert eine Vielzahl an Problemen und Unsicherheiten bei der praktischen Anwendung dieser Rechtsfigur. Die Arbeit entwickelt unter Berücksichtigung der rechtsgeschichtlichen Grundlagen der Auflage eine Einordnung der erbrechtlichen Auflage in das Privatrechtssystem, um auf dieser Basis im Anschluss die Anwendungsprobleme systematisch kohärenten Lösungen zuzuführen. Die Auflage erweist sich dabei als ein erbrechtliches Gestaltungsinstrument, das trotz struktureller Schwächen über ein genuin eigenes Anwendungsgebiet verfügt.
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