Daß die moderne Rechtssprache vor allem auf die Reformbestrebungen der Sprachgesellschaften, der Rechtswissenschaften und der Philosophie zwischen 1650 und 1800 und nicht auf das 19. Jahrhundert zurückgeht, war bislang fast unbekannt. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke durch die Auswertung und Wiederentdeckung reichhaltiger Primärquellen. Diese Darstellung der Gesamtentwicklung der juristischen Fachsprache im Zusammenhang der geistig-kulturellen Diskussion und Entwicklung in Deutschland und in Europa belegt den überzeitlichen Bedarf an juristischer Sprachpflege. Sie erreicht so nahezu rechtspolitisches Gewicht.
"Der Reichtum an Kenntnissen, den Martin Johannes Heller in seiner in Kiel vorgelegten Dissertation präsentiert, ist beeindruckend. Imponierend ist vor allem die Fülle an Literatur des 18. Jahrhunderts zum Thema 'Rechtssprache', die der Verfasser zusammengetragen hat: Die Reihe der zitierten Werke reicht nicht nur von Gottfried Wilhelm Leibniz, Christian Thomasius und Christian Wolff über Johann Stephan Pütter und Johann Heinrich Gottlieb von Justi bis Josef von Sonnenfels und Carl Gottlieb Svarez; daneben stellt Heller zudem viele Schriften von Juristen vor, die rechtshistorisch bisher selten beachtet wurden." (Michael Wieczorrek, Zeitschrift für Europäische Rechtsgeschichte)