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Das »Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten«, das auf einen Gesetzesbefehl Friedrichs des Großen vom 14. April 1780 zurückgeht, gehört zu den bedeutendsten Leistungen des europäischen Reformabsolutismus. Das sich auf nahezu alle Gebiete des materiellen Rechts erstreckende Gesetzbuch bietet eine umfassende Dokumentation der ständisch geordneten friderizianischen Rechts-, Staats- und Gesellschaftsverfassung. Es legt Zeugnis ab von dem Rechtswillen der absolutistischen preußischen Monarchie, den aufgeklärten Prinzipien der Gesetzesautoren und der ständischen Wertorientierung des…mehr

Produktbeschreibung
Das »Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten«, das auf einen Gesetzesbefehl Friedrichs des Großen vom 14. April 1780 zurückgeht, gehört zu den bedeutendsten Leistungen des europäischen Reformabsolutismus. Das sich auf nahezu alle Gebiete des materiellen Rechts erstreckende Gesetzbuch bietet eine umfassende Dokumentation der ständisch geordneten friderizianischen Rechts-, Staats- und Gesellschaftsverfassung. Es legt Zeugnis ab von dem Rechtswillen der absolutistischen preußischen Monarchie, den aufgeklärten Prinzipien der Gesetzesautoren und der ständischen Wertorientierung des Gesetzgebers.

Der Band vereinigt die überwiegend erheblich erweiterten Vorträge, die im Rahmen des von der Preußischen Historischen Kommission in Zusammenarbeit mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 1994 in Berlin veranstalteten Symposions diskutiert wurden. Zwei Fragenkreise, auf die sich heute das wissenschaftliche Interesse konzentriert, standen dabei im Mittelpunkt. Einerseits setzensich die Beiträge mit den geistesgeschichtlichen und institutionellen Bedingungen auseinander, unter denen die große Kodifikation im preußischen Staatswesen entstehen konnte. Andererseits lenken immer wieder die scheinbar unvergleichbaren rechtspolitischen Ziele - Ständeordnung und »rechtsstaatliche« Tendenzen - die Aufmerksamkeit moderner Beobachter auf das Allgemeine Landrecht.
Autorenporträt
Dietmar Willoweit ist Ordinarius für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Kirchenrecht an der Universität Würzburg.